18.05.2006, 07:10
Hi HWL,
wenn dem so wäre, müssten auch sämtliche Personen, die die
LM hertsllen (also die freundlichen Kuchenbäckerinnen) sowie sämtliche Personen, die mit den
dort angebotenen LM umgehen eine Erstbelehrung laut IfSG und evtl. auch die Folgebelehrungen
sowie eine Hygieneschulung absolviert haben. Das kann ich mir bei den Privatpersonen, die da
mithelfen nun wirklich nicht vorstellen... Außerdem ist das Cafe , so wie es sich anhört, ja
nur eine einmalige Sache und hat nicht ständig geöffnet. Aus dem Grunde frage ich mich, ob
es sich hier um ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von LM handelt.
mit Cafe meine
ich hier jetzt NICHT die Räumlichkeiten, sondern die "Veranstaltung"
Gruß
Gunnar
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
P.S.
ist eine wirklich interessante Fragestellung, dass die Waren in eurer
Schulkantine verkauft werden hattest Du vorher So garnicht geschrieben. Es mag dann
natürlich sein, dass die 852/2004 hier greift. Würde mich auch interessieren. (Vor allem wie
siehts mit den Erstbelehrungen für die privaten Kuchenbäckerinnen nach IfSG aus? )
wenn dem so wäre, müssten auch sämtliche Personen, die die
LM hertsllen (also die freundlichen Kuchenbäckerinnen) sowie sämtliche Personen, die mit den
dort angebotenen LM umgehen eine Erstbelehrung laut IfSG und evtl. auch die Folgebelehrungen
sowie eine Hygieneschulung absolviert haben. Das kann ich mir bei den Privatpersonen, die da
mithelfen nun wirklich nicht vorstellen... Außerdem ist das Cafe , so wie es sich anhört, ja
nur eine einmalige Sache und hat nicht ständig geöffnet. Aus dem Grunde frage ich mich, ob
es sich hier um ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von LM handelt.
mit Cafe meine
ich hier jetzt NICHT die Räumlichkeiten, sondern die "Veranstaltung"
Gruß
Gunnar
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
P.S.
ist eine wirklich interessante Fragestellung, dass die Waren in eurer
Schulkantine verkauft werden hattest Du vorher So garnicht geschrieben. Es mag dann
natürlich sein, dass die 852/2004 hier greift. Würde mich auch interessieren. (Vor allem wie
siehts mit den Erstbelehrungen für die privaten Kuchenbäckerinnen nach IfSG aus? )