16.05.2006, 18:16
Die von Dir beschriebene
Definition der Primärerzeugnisse würde ich aus folgenden Gründen so beschreiben:
In
der Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene steht auf der 2 Seite unter
in Erwägung nachstehender Gründe unter (1), dass in der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 gemeinsame Definitionen und Grundsätze für das einzelstaatliche
und das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht festgelegt sind.
Weiter steht in der
Verordnung 852/2004 im Kapitel I Artikel 1 Geltungsbereich unter (1) Diese Verordnung
enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer unter
besonderer Berücksichtigung folgender Grundsätze:
b) Die Sicherheit der Lebensmittel
muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion,
gewährleistet sein.
Die Definition Primärproduktion findest Du in der Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 dort steht unter Kapitel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
unter Artikel 3 Sonstige Definitionen 17. Aufzählung das Wort Primärproduktion mit folgender
Definition:
"Primärproduktion", die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau von
Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion
vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender
Erzeugnisse.
Ich hoffe, dass es nun ein wenig deutlicher geworden ist. Die
Ausführungen nur deshalb, damit Du auch weißt wo der Unsinn <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> steht.
Aber
wenn Du konkret etwas wissen möchtest frag einfach nach ...
Gruß
Drui
Definition der Primärerzeugnisse würde ich aus folgenden Gründen so beschreiben:
In
der Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene steht auf der 2 Seite unter
in Erwägung nachstehender Gründe unter (1), dass in der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 gemeinsame Definitionen und Grundsätze für das einzelstaatliche
und das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht festgelegt sind.
Weiter steht in der
Verordnung 852/2004 im Kapitel I Artikel 1 Geltungsbereich unter (1) Diese Verordnung
enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer unter
besonderer Berücksichtigung folgender Grundsätze:
b) Die Sicherheit der Lebensmittel
muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion,
gewährleistet sein.
Die Definition Primärproduktion findest Du in der Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 dort steht unter Kapitel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
unter Artikel 3 Sonstige Definitionen 17. Aufzählung das Wort Primärproduktion mit folgender
Definition:
"Primärproduktion", die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau von
Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion
vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender
Erzeugnisse.
Ich hoffe, dass es nun ein wenig deutlicher geworden ist. Die
Ausführungen nur deshalb, damit Du auch weißt wo der Unsinn <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> steht.
Aber
wenn Du konkret etwas wissen möchtest frag einfach nach ...
Gruß
Drui