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Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
#2
Hallo Hermelin,

die Rückverfolgbarkeit

ist eigentlich bei Eurem Betrieb gar nicht so schwer sicherzustellen.
Die

Rückverfolgbarkeit hat ja mehrer Gründe.
1. Wenn ein Hersteller über den Euch

beliefernden Grossisten ein Produkt zurückruft, welches schadhaft ist, müsst Ihr feststellen

können ob ggf. schon etwas davon in den Verkauf gelangt ist, um dann evtl. Maßnahmen

einleiten zu können.
2. Wenn von Kundenseite eine Beschwerde an Euch herangetragen

wird, könnt Ihr über die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit die Produkthaftung an den

Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten.

Wie kann so eine Rückverfolgbarkeit

aussehen.
Nun ganz einfach. Ihr schreibt auf alle gelieferten Artikel das Lieferdatum

oder eine Liefernummer (welche dann auch auf dem Lieferschein vermerkt wird). Wichtig ist

hier darauf zu achten, dass du jede Nummer nur EINMAL vergeben darfst. Die Sache mit dem

Datum oder der Nummer lässt sich sehr leicht mit einem Etikettiergerät, wie du es noch aus

der guten alten Zeit bei Aldi, Plus und anderen Läden kennst, als es noch keine

Barcodekassen gab, erledigen. Einfach das Lieferdatum oder die Nummer aufetikettieren.



Wie geht es weiter?

Die Köche holen sich morgens die Ware aus dem Magazin und

dem Kühlhaus und schreiben dann in einer von dir erstellten Liste auf, welche Artikel (ohne

Angabe von Menge) mit welchen Nummern oder Daten sie entnommen haben. Die Liste bleibt bis

Produktionsschluss in der Küche (es wird immer das Eine oder Andere noch schnell gebraucht

und aus dem Kühlhaus oder Magazin geholt und kann sofort nachgetragen werden) und wird bei

Dienstende im Hygieneordner abgelegt.

Welchen Aufwand habe ich

somit?

 Etikettierung aller Waren – geht wir oben beschrieben sehr schnell

(auch von ungelernten Kräften)
 Ein Dokument pro Tag, auf dem die Zutaten

erfasst werden.

Warum das ganze?

Bei Lebensmittelvergiftungen treten die

Symptome nicht immer sofort auf und wenn ein Gast erst zwei Tage nach dem verzehr eurer

Speisen die Reklamation an euch weiterleiten lässt (da selbst im Krankenhaus) oder das Amt

für Verbraucherschutz vor der Tür steht, könnt Ihr anhand der Aufzeichnungen nachweisen,

welche Produkte, von welchem Lieferanten Ihr an dem Tag verarbeitet habt, an dem der

Tischgast erkrankt ist.

Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben
Viele Grüße


Michael

Zur Info:


<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.directindustry.de/prod/paxar-emea/etikettiermaschine-24494-113645.html">http://www.directindustry.de/prod/paxar ... 13645.html</a><!-- m -->
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[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 10.05.2006, 17:18
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 10.05.2006, 20:09
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 11.05.2006, 09:35
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[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 26.05.2006, 09:33

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