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Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
#1
Hallo,
ich habe eine Frage zur

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.
Wie handhabt ihr dies ?
Seither war ich der

Meinung, daß nur solche Betriebe die Rückverfolgbarkeit nachweisbar machen müssen die

weitere Betriebe (z.B. Außenstellen) beliefern und nicht solche Betriebe die

Essensteilnehmer im eigenen Haus verköstigen. Falls ich nun die Verordnung falsch ausgelegt

habe, wie kann ich die Rückverfolgbarkeit garantieren ohne zuviel Bürokratie? Ich muß dazu

sagen, wir sind ein Betrieb der GV mit ca. 120 ET pro Tag.
Hat jemand von euch ein System

das Ihr mir empfehlen könnt? Oder war ich vielleicht doch mit meiner Vermutung richtig und

muß dies nicht nachweisen ?
Freue mich auf Eure Antworten
hermelin
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Nachrichten in diesem Thema
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln - von hermelin - 10.05.2006, 15:40
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 10.05.2006, 17:18
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 10.05.2006, 20:09
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 11.05.2006, 09:35
[Kein Betreff] - von hermelin - 11.05.2006, 15:05
[Kein Betreff] - von Catering - 24.05.2006, 09:17
[Kein Betreff] - von cnn - 24.05.2006, 18:28
[Kein Betreff] - von Catering - 26.05.2006, 08:26
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 26.05.2006, 09:33

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