10.05.2006, 15:40
Hallo,
ich habe eine Frage zur
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.
Wie handhabt ihr dies ?
Seither war ich der
Meinung, daß nur solche Betriebe die Rückverfolgbarkeit nachweisbar machen müssen die
weitere Betriebe (z.B. Außenstellen) beliefern und nicht solche Betriebe die
Essensteilnehmer im eigenen Haus verköstigen. Falls ich nun die Verordnung falsch ausgelegt
habe, wie kann ich die Rückverfolgbarkeit garantieren ohne zuviel Bürokratie? Ich muß dazu
sagen, wir sind ein Betrieb der GV mit ca. 120 ET pro Tag.
Hat jemand von euch ein System
das Ihr mir empfehlen könnt? Oder war ich vielleicht doch mit meiner Vermutung richtig und
muß dies nicht nachweisen ?
Freue mich auf Eure Antworten
hermelin
ich habe eine Frage zur
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.
Wie handhabt ihr dies ?
Seither war ich der
Meinung, daß nur solche Betriebe die Rückverfolgbarkeit nachweisbar machen müssen die
weitere Betriebe (z.B. Außenstellen) beliefern und nicht solche Betriebe die
Essensteilnehmer im eigenen Haus verköstigen. Falls ich nun die Verordnung falsch ausgelegt
habe, wie kann ich die Rückverfolgbarkeit garantieren ohne zuviel Bürokratie? Ich muß dazu
sagen, wir sind ein Betrieb der GV mit ca. 120 ET pro Tag.
Hat jemand von euch ein System
das Ihr mir empfehlen könnt? Oder war ich vielleicht doch mit meiner Vermutung richtig und
muß dies nicht nachweisen ?
Freue mich auf Eure Antworten
hermelin