16.03.2006, 11:47
Anton,
§6 verweist auf die Anlage 6 und 7. In Anlage 6 geht es um Zusatzstofe in
Kindernahrung, in Anlage 7 um Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke.
Also
doch §9 Abs. 8, der sich mit der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ohne technologisce
Wirkung befasst.
Macht nichts!
Gruß
Saftschubse
§6 verweist auf die Anlage 6 und 7. In Anlage 6 geht es um Zusatzstofe in
Kindernahrung, in Anlage 7 um Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke.
Also
doch §9 Abs. 8, der sich mit der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ohne technologisce
Wirkung befasst.
Macht nichts!
Gruß
Saftschubse