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Legionellen
#2
Hallo

Hygieia,

bin beim googlen auf folgende Infos gestoßen.

Mit Inkrafttreten der

neuen Trinkwasserverordnung zum 01.01.2003 ist die Umsetzung der Richtlinie 9883/EG des

Rates über die "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" vom 3. November 1998

erfolgt. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das am 01.01.2001 in

Kraft getreten ist.

Gemeinsam mit der neuen Gesetzgebung zur Gewährleistung und

Produkthaftung stellt die neue Trinkwasserverordnung neue Anforderungen an die

Trinkwasserinstallation in Gebäuden und an deren Betreiber.

Die neue

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt für mehr Schutz für Verbraucher.

Um die volle

Tragweite der Veränderungen in der Gesetzgebung und die Auswirkungen für

Sanitärinstallateure und Kunden nachvollziehen zu können, bedarf es einer genauen

Betrachtung der einzelnen Änderungen - vor allem im Zusammenhang mit der

Legionellen-Problematik.
Die Wasserwerke sorgen dafür, dass die Vorgaben der

Trinkwasserverordnung in bakteriologischer und toxikologischer Hinsicht bis zur Übergabe

beim Verbraucher vollständig eingehalten sind. Probleme können jedoch nach der Übergabe im

Hausinstallationssystem entstehen.

Konkret fordert der §4 Abs. 1 "Wasser für den

menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein

sein".
Der §8 Abs. 1 definiert, dass die Qualität an jeder Zapfstelle, die der Entnahme

von Wasser für den menschlichen Gebrauch dient, einzuhalten ist.

D.h. alle Probleme

die im Hausinstallationssystem z.B. durch falsche Werkstoffwahl, ungeeignete

Wassertemperaturen (sowohl im Kaltwasser- als auch im Warmwasserbereich), lange

Stagnationszeiten, Inkrustationen und Schlammbildung in Leitungssystemen und Speichern,

sowie nicht zuletzt durch ungenügende Wartung und Instandhaltung entstehen, werden in die

gesetzliche Betrachung miteingezogen. (§ 4 Einhaltung der allgemein annerkannten Regeln der

Technik.)

Dabei ist zu beachten, dass die neuen TrinkwV nicht nur Trinkwasser im

Sinne Wasser zum "Trinken", sondern "Wasser für den menschlichen Gebrauch", also auch

Duschwasser usw. mit einbezieht.

Die neue TrinkwV regelt Verantwortlichkeiten - für

Planer, Sanitärinstallateure und Betreiber!

Die TrinkwV beschränkt sich nicht nur auf

die Definition von Qualität und Anforderungen an das Trinkwasser. Sie regelt auch ganz klar

die Verantwortlichkeiten und macht damit eine enge Zusammenarbeit von Planer, Hersteller und

Betreiber einer Trinkwasseranlage erforderlich.
§4 besagt: "Der Betreiber einer

Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend

zu errichten, in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative

Beeinflussung des Wassers vermieden wird; zu diesem Zweck ist die Anlage fachgerecht von

geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten..."

§4 Abs. 2 hat

einen eindeutigen Verbotscharakter
"Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer

Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen (§5 und §6) nicht entspricht,

nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung

stellen.

ACHTUNG! Die Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist gem. §24 Abs. 1 in

Verbindung mit §75 Abs. 2 und 4 des Infektionsschutzgesetzes

strafbar.

Trinkwasseranlagen müssen nach dem Stand der Technik geplant, ausgeführt,

betrieben und betreut werden. Dazu sind für Planer, Installateure un Betreiber in

DVGW-Arbeitsblättern, DIN-Normen und VDI-Richtlinien betriebstechnische, bautechnische und

verfahrenstechnische Maßnahmen angegeben, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die

Richtlinie VDI 6023 fasst beispielsweise nahezu alle Vorschriften zusammen, die bei

hygienebewusster Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen zu

berücksichtigen sind. Maßnahmen zur Vermindungen des Legionellenwachstums in Leitungs- und

Trinkwassererwärmunganlagen sind in den DVGW Arbeitsblättern W 551, W 552 und W 553

geregelt. Insbesondere sind im DVGW Arbeitsblatt W 552 Grenzwerte oder Orientierungswerte

von Legionellen-Konzentrationen im Wasser festgelegt und Sanierungsmaßnahmen

beschrieben.



Legionellen
KBE/100 ml 1) Bewertung Maßnahmen Weitergehende

Untersuchung Nachuntersuchung
1 - 100 Keine nachweisbare / geringe Kontamination Keine -

Nach 1 Jahr ( nach 3 Jahre) 3)
101 - 1.000 Mittlere Kontamination
Mittelfristige

Sanierung erforderlich Innerhalb max. 1 Jahr 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2)


1.001-10.000 Hohe Konzentration
Kurzfristige Sanierung erforderlich Innerhalb von 3

Monaten 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2)
> 10.000 Extrem hohe

Kontamination Direkte Gefahrenabwehr erforderlich, (Desinfektion und Nutzungseinschränkung,

z.B. Duschverbot) Sanierung erforderlich. Unverzüglich 1 Woche nach Desinfektion bzw.

Sanierung 2)



1) KBE = koloniebildende Einheit
2) Werden bei 2

Nachuntersuchungen in vierteljährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml

nachgewiesen, braucht die nächste Nachuntersuchung erst nach 1 Jahr nach der 2.

Nachuntersuchung vorgenommen werden. Diese Nachtuntersuchungen können entsprechend dem

Schema der orientierenden Untersuchung durchgeführt werden.
3) Werden bei

Nachuntersuchungen im jährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen,

kann das Untersuchungsintervall auf max. 3 Jahre ausgedehnt werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Legionellen - von Hygieia - 13.03.2006, 14:43
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 13.03.2006, 15:23
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 13.03.2006, 15:32
[Kein Betreff] - von Hygieia - 14.03.2006, 06:44
[Kein Betreff] - von cnn - 04.05.2006, 08:54
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 04.05.2006, 09:59
[Kein Betreff] - von Andrea - 04.05.2006, 10:29
[Kein Betreff] - von Andrea - 04.05.2006, 10:30
[Kein Betreff] - von cnn - 04.05.2006, 15:19
[Kein Betreff] - von Hygieia - 23.06.2006, 10:27
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 23.06.2006, 12:21
[Kein Betreff] - von Hygieia - 23.06.2006, 12:40
[Kein Betreff] - von cnn - 23.06.2006, 13:48
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 04.02.2014, 08:23
[Kein Betreff] - von Druidelix - 04.02.2014, 22:10
[Kein Betreff] - von Druidelix - 06.03.2014, 20:22

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