08.03.2006, 11:38
Hallo Tifa,
mit deiner ersten Frage habe ich mich auch
schon mal beschäftigt und bin zu dem Schluß gekommen, dass man laut Gesetz nicht
verpflichtet ist eine Endkontrolle mikobioloigsch zu untersuchen. Allerdings zählt das nur
für den Einzelhandel, worunter laut Definition auch die Großküche fällt.
In Artikel 4 VO
852 steht ja, dass man mikrobiologische Kriterien einhalten muss, allerdings nicht wie oft
man kontrolliert. Was für einen Betrieb habt ihr denn?
zu deiner zweiten Frage würde ich
sagen, dass es darauf ankommt, wie groß eurer Betrieb ist. Manchmal passiert wochenlang
nichts und dann kann man innerhalb weniger Wochen mit den Reperaturarbeiten nicht gegenan
arbeiten. Habt ihr denn eine Checkliste entwickelt, was alles zu kontrollieren ist? Wäre
doch ganz hilfreich. Wenn man dann merkt, dass jeden Monat zu kontrollieren ausreicht oder
gar zu viel ist, setzt man den Intervall herab.
Gruß Andrea
mit deiner ersten Frage habe ich mich auch
schon mal beschäftigt und bin zu dem Schluß gekommen, dass man laut Gesetz nicht
verpflichtet ist eine Endkontrolle mikobioloigsch zu untersuchen. Allerdings zählt das nur
für den Einzelhandel, worunter laut Definition auch die Großküche fällt.
In Artikel 4 VO
852 steht ja, dass man mikrobiologische Kriterien einhalten muss, allerdings nicht wie oft
man kontrolliert. Was für einen Betrieb habt ihr denn?
zu deiner zweiten Frage würde ich
sagen, dass es darauf ankommt, wie groß eurer Betrieb ist. Manchmal passiert wochenlang
nichts und dann kann man innerhalb weniger Wochen mit den Reperaturarbeiten nicht gegenan
arbeiten. Habt ihr denn eine Checkliste entwickelt, was alles zu kontrollieren ist? Wäre
doch ganz hilfreich. Wenn man dann merkt, dass jeden Monat zu kontrollieren ausreicht oder
gar zu viel ist, setzt man den Intervall herab.
Gruß Andrea