01.03.2006, 13:26
Ich habe vom ehemaligen bgvv
ein Infoblatt "Temperaturanforderungen und -empfehlungen für Lebensmittel". Da ist alles
gleich, ausser:
Fischereierzeugnisse frisch sowie Krebs- und Weichtiererzeugnisse,
gekocht in schmelzendem Eis oder +2°C (FischHV)
Gruss Snoppl
ein Infoblatt "Temperaturanforderungen und -empfehlungen für Lebensmittel". Da ist alles
gleich, ausser:
Fischereierzeugnisse frisch sowie Krebs- und Weichtiererzeugnisse,
gekocht in schmelzendem Eis oder +2°C (FischHV)
Gruss Snoppl