01.03.2006, 09:45
Zitat:Heißhaltungstemp. von gegarten Speisen + Standzeit ?+65 C maximal 3 Stunden (siehe auch LMHV Anlage Kap 5 Nr. 2 Satz
2+3
Zitat:Ausgabetemp. von gekühlter Wurstware + Standzeit ?maximal + 7 C
Zitat:Ausgabetemp. von mariniertemmaximal + 7 C
Fisch + Standzeit ?
Zitat:Ausgabetemp. von Salaten in einer Salattheke + Standzeit ?maximal +7 C
Zitat:Standzeit von Desserts ?kommt drauf an was Du als Dessert servierst Eis oder Pudding oder
was auch immer.... (da kommt es auch auf das Herstellungsverfahren ab, aslo beispielsweise
Abkühlzeit etc.)
Die Bereitstellung von Verpflegung ist ja vom Grundsatz für den
alsbaldigen Verzeht bestimmt, sodass man nicht davon ausgeht, dass Du die Speisen
langfristig anbieten möchtest. Da die Essenzeiten eigentlich 2 -3 Stunden nicht
überschreiten, sollte dies eigentlich kein Problem sein.
Vielleicht hat ja
jemand noch weitere Ideen oder Anmerkungen.
Gruß
Drui