27.02.2006, 16:22
@ Anton,
naja in der Verordnung (ich
glaube 852/2004 wars) findet man schon etwas darüber, ich werde nochmal nachschauen. Vom
Grundsatz stimme ich natürlich zu, dass man das Recht zu seinen Gunsten interpretieren
sollte, sofern es dann geht <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> .
Gruß
Drui
naja in der Verordnung (ich
glaube 852/2004 wars) findet man schon etwas darüber, ich werde nochmal nachschauen. Vom
Grundsatz stimme ich natürlich zu, dass man das Recht zu seinen Gunsten interpretieren
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Gruß
Drui