14.02.2006, 16:46
Hallo,
in der DiätV §2 (1)
Satz 1. steht ja nur, dass das Wort diätetisch nicht verwendet werden darf. Der Hinweis
"Diabetiker geeigent" enthält dieses Wort ja nicht.
Satz 2 besagt, dass die Aufmachung
des Produktes nicht auf ein diätetisches LM hinweisen sollte, wenn ich jetzt auf
Nahrungsergänzungsmittel diesen Hinweis schreibe, weist die Aufmachung ja nicht auf ein
diätetisches Lebensmittel hin, die NemV schreibt ja einige Kennzeichnungselemente vor, die
ich anbringen muss. Somit ist das Produkt doch dann eindeutig als Nahrungsergänzung
erkennebar.
Dass diese Rechtssachen auch immer so eine Auslegungssache sind!! <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Am
ehesten helfen einem wirklich die Diskussionen über solche Themen! Also schon einmal an alle
vielen Dank!
Gruß Simone
in der DiätV §2 (1)
Satz 1. steht ja nur, dass das Wort diätetisch nicht verwendet werden darf. Der Hinweis
"Diabetiker geeigent" enthält dieses Wort ja nicht.
Satz 2 besagt, dass die Aufmachung
des Produktes nicht auf ein diätetisches LM hinweisen sollte, wenn ich jetzt auf
Nahrungsergänzungsmittel diesen Hinweis schreibe, weist die Aufmachung ja nicht auf ein
diätetisches Lebensmittel hin, die NemV schreibt ja einige Kennzeichnungselemente vor, die
ich anbringen muss. Somit ist das Produkt doch dann eindeutig als Nahrungsergänzung
erkennebar.
Dass diese Rechtssachen auch immer so eine Auslegungssache sind!! <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Am
ehesten helfen einem wirklich die Diskussionen über solche Themen! Also schon einmal an alle
vielen Dank!
Gruß Simone