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Hinweis für Diabetiker geeignet
#6
Hallo,
in der DiätV §2 (1)

Satz 1. steht ja nur, dass das Wort diätetisch nicht verwendet werden darf. Der Hinweis

"Diabetiker geeigent" enthält dieses Wort ja nicht.
Satz 2 besagt, dass die Aufmachung

des Produktes nicht auf ein diätetisches LM hinweisen sollte, wenn ich jetzt auf

Nahrungsergänzungsmittel diesen Hinweis schreibe, weist die Aufmachung ja nicht auf ein

diätetisches Lebensmittel hin, die NemV schreibt ja einige Kennzeichnungselemente vor, die

ich anbringen muss. Somit ist das Produkt doch dann eindeutig als Nahrungsergänzung

erkennebar.
Dass diese Rechtssachen auch immer so eine Auslegungssache sind!! <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> Am

ehesten helfen einem wirklich die Diskussionen über solche Themen! Also schon einmal an alle

vielen Dank!
Gruß Simone
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Nachrichten in diesem Thema
Hinweis für Diabetiker geeignet - von Simone - 13.02.2006, 17:57
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 13.02.2006, 19:16
[Kein Betreff] - von so.becker - 13.02.2006, 19:52
[Kein Betreff] - von Ariane - 14.02.2006, 09:30
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 14.02.2006, 13:48
[Kein Betreff] - von Simone - 14.02.2006, 16:46
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 15.02.2006, 08:41
[Kein Betreff] - von Ariane - 15.02.2006, 14:05
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 15.02.2006, 14:27
[Kein Betreff] - von Simone - 16.02.2006, 10:54

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