Hinweis für
Diabetiker geeignet - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Hinweis für Diabetiker geeignet (/showthread.php?tid=2345) |
Hinweis für Diabetiker geeignet - Simone - 13.02.2006 Hallo zusammen, weiß jemand von Euch, in welcher Richtlinie oder Verordnung die Kennzeichnung "für Diabetiker geeignet" geregelt ist? Ist es erlaubt, auf "normale" Lebensmittel (natürlich nur wenn Sie den Anforderungen für Diabetiker entsprechen) den Hinweis "für Diabetiker geeignet" anzubringen? Viele Grüße und einen schönen Feierabend Simone - Sumpfhuhn007 - 13.02.2006 da kenne ich mich nicht wirklich aus aber vielleicht helfen Dir folgende Links: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneportal.de/Gesetzestexte/DiaetVO.htm">http://www.hygieneportal.de/Gesetzestexte/DiaetVO.htm</a><!-- m --> <!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrech">http://bundesrech</a><!-- m --> t.juris.de/di_tv/BJNR004150963.html <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/di_">http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/di_</a><!-- m --> tv/gesamt.pdf <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bfr.bund.de/cm/208/brauchen_diabetiker_besondere_diaetetisch">http://www.bfr.bund.de/cm/208/brauchen_ ... iaetetisch</a><!-- m --> e_lebensmittel.pdf ????? Geholfen?? - so.becker - 13.02.2006 Hallo Simone, ich habe Leitsätze für Dich ! Grundlagen für die Deklaration von Lebensmitteln mit brennwert- und nährstoffbezogenen Angaben. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.backmittelinstitut.de/infomaterial/broschuere19.rtf">http://www.backmittelinstitut.de/infoma ... uere19.rtf</a><!-- m --> Mit freundlichem Gruß so.becker - Ariane - 14.02.2006 Hi Simone, ich habs jetzt nicht genau durchforstet, aber es müsste in der Diätverordung geändert zuletzt im August 2005 die entsprechenden Hinweise geben. Gruß Ariane - Saftschubse - 14.02.2006 Hallo Simone! Wenn ich Dich richtig verstanden habe, fragst Du Dich, ob Du ein "stinknormales" Lebensmittel als für Diabetiker geeignet kennzeichnen darfst, wenn es an sich als solches geeignet ist. <!-- s: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt=":" title="Question" /><!-- s: --> Wenn ich §1 Abs. (2) Nr. 1-3 (UND-Verknüpfung!) der DiätV richtig interpretiere, ist das nicht erlaubt. Nach §2 Abs.(1) darf das Wort diätetisch nicht in der Aufmachung eines „stinknormalen“ Lebensmittels auftauchen. Ausnahmen ergeben sich aus Absatz (2), also wenn Ihr das als „vorgefertigte Krankenkost“ an ein Krankenhaus liefert. In Satz (3) steht dann, welche Angaben gemacht werden DÜRFEN ohne dass der Eindruck entsteht, es handele sich um ein diätetisches Lebensmittel. Ich denke hier findest Du am ehesten eine Möglichkeit der Auslobung von Eigenschaften. §3 Abs. (4) interpretiere ich so, dass es nur für diätetische Lebensmittel gilt. Weiter ist nach §4a das Inverkehrbringen bestimmter diätetischer Lebensmittel anzeigepflichtig. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="" title="Exclamation" /><!-- s --> In §12 steht dann, welchen Anforderungen diätetische Lebensmittel für Diabetiker genügen müssen. Ich hoffe ich habe dir fürs erste weiterhelfen können! :wink Ist halt auch immer vom Lebensmittel, also seiner Zusammensetzung und Technologie abhängig. Liebe Grüße Saftschubse - Simone - 14.02.2006 Hallo, in der DiätV §2 (1) Satz 1. steht ja nur, dass das Wort diätetisch nicht verwendet werden darf. Der Hinweis "Diabetiker geeigent" enthält dieses Wort ja nicht. Satz 2 besagt, dass die Aufmachung des Produktes nicht auf ein diätetisches LM hinweisen sollte, wenn ich jetzt auf Nahrungsergänzungsmittel diesen Hinweis schreibe, weist die Aufmachung ja nicht auf ein diätetisches Lebensmittel hin, die NemV schreibt ja einige Kennzeichnungselemente vor, die ich anbringen muss. Somit ist das Produkt doch dann eindeutig als Nahrungsergänzung erkennebar. Dass diese Rechtssachen auch immer so eine Auslegungssache sind!! <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Am ehesten helfen einem wirklich die Diskussionen über solche Themen! Also schon einmal an alle vielen Dank! Gruß Simone - Saftschubse - 15.02.2006 Also geht es um ein Nahrungsergänzungsmittel?? - Ariane - 15.02.2006 Hallo Simone, vielleicht kannst Du uns etwas mehr über das Lebensmittel veraten? So ist es immer eine Raterei ob dietätischen Lebensmittel oder für Diabetiker (einem dietetischen Lebsnsmittel sind m. E. die für Diabetiker gleichgesetzt, da ein Diabetiker ja aus medizinischen Gründen einer Diät unterligt.) oder geht es um eine Nahrungsergänzung oder gar schon um ein so genantes funktional Food <!-- s: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt=":" title="Question" /><!-- s: --> Wenn es ein Normals Lebensmittel wie z.B. eine Banane ist, dann kann diese natürlich auch ein Diabetiker essen ohne das es ausgelobt werden darf. Das ist das Problem beim Recht es ist alles genau zu Betrachten, damit auch jeder Winkel ausgenutzt und berücksichtigt werden kann. Hier sind "Ferndiagnosen" immer besonders Schwer... Gruß Ariane - Saftschubse - 15.02.2006 Genau das habe ich auch versucht zu sagen. Wenn Du es nicht öffentlich haben willst, kannst Du uns ja auch per pn oder mail erreichen. Gruß Saftschubse - Simone - 16.02.2006 ja in diesem Fall geht es um ein nahrungsergänzungsmittel, sorry dass ich nicht schon früher geantwortet habe, is grad stressig hier! Grüße Simone |