14.02.2006, 15:15
Hallo Tifa!
Ich kann Ariane zustimmen; Punkt 4.3.4
des IFS4 deckt Probenahmepläne für die Bereiche
* Rohwaren,
* Halbfertigprodukte
und
* Fertigprodukte
ab. Und zwar nicht nur für die "normale" Produktion, sondern
auch für Produkte in Entwicklungsstadien. Relativ einfach ist das z.B. über eine
entsprechende Verahrensanweisung zu realisieren. Da steht dann, in welchen
Entwicklungsstadien chemische, physikalische und sensorische Analysen gemacht werden müssen.
Welche das sind, muss man meines Erachtens nicht zu 100% genau festlegen, reichen sollte
"Prüfung der gesetzichen Vorgaben und zutreffenden Richtlinien", in späterem Stadium dann
die "Analyse der Muster", am Ende "rechtliche Prüfung der
Deklaration".
Gruß
Saftschubse
Ich kann Ariane zustimmen; Punkt 4.3.4
des IFS4 deckt Probenahmepläne für die Bereiche
* Rohwaren,
* Halbfertigprodukte
und
* Fertigprodukte
ab. Und zwar nicht nur für die "normale" Produktion, sondern
auch für Produkte in Entwicklungsstadien. Relativ einfach ist das z.B. über eine
entsprechende Verahrensanweisung zu realisieren. Da steht dann, in welchen
Entwicklungsstadien chemische, physikalische und sensorische Analysen gemacht werden müssen.
Welche das sind, muss man meines Erachtens nicht zu 100% genau festlegen, reichen sollte
"Prüfung der gesetzichen Vorgaben und zutreffenden Richtlinien", in späterem Stadium dann
die "Analyse der Muster", am Ende "rechtliche Prüfung der
Deklaration".
Gruß
Saftschubse