13.02.2006, 20:35
Zitat:Es geht darum, dass man Einmaltücher benutzt, z.B. zum Putzen...
Zum Putzen von was? Auch hier ist es nicht unerheblich um was es konkret geht. Konkret kann ich pauschal sagen, dass es in bestimmten Bereichen auch ausreicht, wenn man sogenannte „Tagestücher“ verwendet. Will heißen, ich nehme Montags blaue Tücher, Dienstags grüne Tücher und Mittwochs
meinetwegen gelbe Tücher. Wenn ich dann am Dienstag die falsche Farbe in der Küche sehe, ist dies gleich ein Indiz dafür, dass jemand gepennt hat <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->, also eine Art Qualitätskontrolle. Aber wie gesagt auch hier ist entscheidend was produziert wird. Bei Speiseeis ist es
sicherlich anders wie bei fertig verpackten Produkten. Es gibt unterschiedliche Abhandlungen bezüglich Einmaltücher und Mehrwegtücher. Kostengründe, aber auch Umweltbelastung und nicht
zuletzt hygienische Anforderungen sind relevant für die Entscheidung was nehme ich wie wofür und warum.
Zitat:dass man Geschirrtücher, wenn schon verwendet nicht trocknet und am nächsten Tag wiederverwendet...mikrobiologisches Selbstverständnis. Der Lebensmittelunternehmer hat alles zu tun um ein einwandfreies Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Die Kontamination der Handtücher verbietet ein wiederholten Einsatz derselbigen, weil dadurch die Bedarfsgegenstände kontaminiert werden können. Ich müsste noch einmal im LFGB nachsehen, ob dort diesbezüglich etwas steht. Es kommt auch sicherlich darauf an, was ihr herstellt. Das würde mir die Beantwortung konkret evtl. erleichtern.
Zitat:dass zwischen den verschiedenen Arbeitsgängen gereinigt werden soll...LMHV Kapitel 1 Nr.
1.2; 2; (allgemein gehalten). Aus dem „alten“ Fleischhygienerecht war die Anforderung, dass nach verschiednen Arbeitsgängen gereinigt werden muss abzuleiten. Vielleicht weiß jemand anderes hierzu etwas beizutragen. Ansonsten wird ich mich mal schlau machen.
Zitat:dass man handfrei zu bedienende Wasserhähne und Seifenspender haben soll,LMVH Kapitel 1 Anforderungen an Betriebsstätten ... (LMHV soweit noch gültig...)
Nr. 4 und DIN 10506 Nr. 5.1.1
Zitat:dass man zum verteilen von
verzehrfertigen LM Handschuhe
anzieht....
[u
rl=http://www.fachkreis-lebensmittelhygiene.de/forum/viewtopic.php?t=115]lies mal
hier[/url]
ich gebe zu, einige Fragen sind (noch)
nicht wirklich befriedigend beantwortet, ich arbeite dran, hoffe aber Du kannst schon mal
etwas mit anfangen. Ansonsten schreibe mir einfach mal ne Mail
<!-- e --><a href="mailtoruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->
Gruß
Drui