Was steht wo? - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Was steht wo? (/showthread.php?tid=2338) |
Was steht wo? - Gast - 10.02.2006 Ich hab mal wieder was in der Sparte Was steht wo! Ich steh mal wieder vor dem Problem, ich brauche Begründungen für die gängigen Hygienehinweise und frage mich mal wieder wo ich die finde oder ob ich mir die einfach aus dem Hygienepaket ableiten kann! Es geht darum, dass man Einmaltücher benutzt, z.B. zum Putzen, dass man Geschirrtücher, wenn schon verwendet nicht trocknet und am nächsten Tag wiederverwendet, dass zwischen den verschiedenen Arbeitsgängen gereinigt werden soll, dass man handfrei zu bedienende Wasserhähne und Seifenspender haben soll, dass man zum verteilen von verzehrfertigen LM Handschuhe anzieht........ Also wenn ich es mir einfach mache, dann sag ich im Hygienepaket steht, dass man hygienisch einwandfrei arbeiten soll, abe bestimmt gibt es doch irgendwo Empfehlungen, DIN etc.... Viele Grüße Snoppl - Druidelix - 10.02.2006 @ Snoppl, ich habe da so einiges für Dich, werde aber erst Montag Abend dazu kommen. Also wenn es bis dahin Zeit hätte wäre nicht schlecht. Du hast ja Deine Frage schon selbst etwas beantwortet. Es ist immmer hilfreich zu wissen, was genau für welchen Zweck zum Einsatz kommen soll. Davon ist auch etwas die Argumentation abhängig, die man nutzen kann um seine "Forderungen" zu untermauern. Kommen z.B. diese Rollenhandtücher zum Einsatz, dann würde beispielsweise die DIN EN 13569 "Rollenhandtücher für Handtuchspender" zum Einsatz kommen. Bei berührungslosen Armaturen kommt es oft auf die tatsächliche Notwendigkeit an. Viele Dinge kann man auch in betriebseigenen Hygienevorschriften (Handbuch etc.) festlegen. Wie gesagt melde mich Montag Abend noch einmal. bis dahin Gruß Drui - Gast - 10.02.2006 Ja, das hat bis Montag Zeit. Das ist echt lieb, bin schon gespannt! Das Problem ist, dass ich eine Ist-Analyse beurteilen soll und immer begründen muss, warum das jetzt ein Problem ist. Nach Möglichkeit soll immer ein Gesetz, eine VO eine DIN... dazu! Gruß Snoppl - Catering - 10.02.2006 Ein Tipp von mir ist der AID-Medienshop. Die Hefte mit dem Titel "Küchenhygiene für Profis" und vielleicht auch "Wichtige Bestimmungen des LM-Rechts" (grade neu aufgelegt, aus gegebenem Anlass...) bieten einige Fakten. Das sind natürlich keine Verordnungen, DINs und Gesetze, dafür sind sie aber auch deutlich erschwinglicher. Und letzteres Heft, weist eben auf jeden Fall auch auf die Gesetze hin. Cat - Gast - 10.02.2006 Danke für den Tipp, beim aid bin ich gerade gelandet und fand ganz soinnvoll was da steht... Dann werde ich mir mal die Broschüren raussuchen! Schönes WE wünscht Snoppl - Druidelix - 13.02.2006 Zitat:Es geht darum, dass man Einmaltücher benutzt, z.B. zum Putzen... Zum Putzen von was? Auch hier ist es nicht unerheblich um was es konkret geht. Konkret kann ich pauschal sagen, dass es in bestimmten Bereichen auch ausreicht, wenn man sogenannte „Tagestücher“ verwendet. Will heißen, ich nehme Montags blaue Tücher, Dienstags grüne Tücher und Mittwochs meinetwegen gelbe Tücher. Wenn ich dann am Dienstag die falsche Farbe in der Küche sehe, ist dies gleich ein Indiz dafür, dass jemand gepennt hat <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->, also eine Art Qualitätskontrolle. Aber wie gesagt auch hier ist entscheidend was produziert wird. Bei Speiseeis ist es sicherlich anders wie bei fertig verpackten Produkten. Es gibt unterschiedliche Abhandlungen bezüglich Einmaltücher und Mehrwegtücher. Kostengründe, aber auch Umweltbelastung und nicht zuletzt hygienische Anforderungen sind relevant für die Entscheidung was nehme ich wie wofür und warum. Zitat:dass man Geschirrtücher, wenn schon verwendet nicht trocknet und am nächsten Tag wiederverwendet...mikrobiologisches Selbstverständnis. Der Lebensmittelunternehmer hat alles zu tun um ein einwandfreies Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Die Kontamination der Handtücher verbietet ein wiederholten Einsatz derselbigen, weil dadurch die Bedarfsgegenstände kontaminiert werden können. Ich müsste noch einmal im LFGB nachsehen, ob dort diesbezüglich etwas steht. Es kommt auch sicherlich darauf an, was ihr herstellt. Das würde mir die Beantwortung konkret evtl. erleichtern. Zitat:dass zwischen den verschiedenen Arbeitsgängen gereinigt werden soll...LMHV Kapitel 1 Nr. 1.2; 2; (allgemein gehalten). Aus dem „alten“ Fleischhygienerecht war die Anforderung, dass nach verschiednen Arbeitsgängen gereinigt werden muss abzuleiten. Vielleicht weiß jemand anderes hierzu etwas beizutragen. Ansonsten wird ich mich mal schlau machen. Zitat:dass man handfrei zu bedienende Wasserhähne und Seifenspender haben soll,LMVH Kapitel 1 Anforderungen an Betriebsstätten ... (LMHV soweit noch gültig...) Nr. 4 und DIN 10506 Nr. 5.1.1 Zitat:dass man zum verteilen von [u rl=http://www.fachkreis-lebensmittelhygiene.de/forum/viewtopic.php?t=115]lies mal hier[/url] ich gebe zu, einige Fragen sind (noch) nicht wirklich befriedigend beantwortet, ich arbeite dran, hoffe aber Du kannst schon mal etwas mit anfangen. Ansonsten schreibe mir einfach mal ne Mail <!-- e --><a href="mailtoruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e --> Gruß Drui - Sumpfhuhn007 - 14.02.2006 Zwischenreinigung ist auch in der Leitlinie für Großküchen geregelt. Schau mal rein, da stehen für Dich bestimmt noch mehr interessante Dinge <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/4/5/9/CH0045/CMS1038841295669/leitlinien">http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachme ... leitlinien</a><!-- m -->. - Gast - 15.02.2006 @Drui: Es ging um eine Ist-Analyse in einer Küche im Altenheim. Es ging um die Zwischenreinigung der Arbeitsflächen. Danke für die Hinweise, ich habe mir inzwischen alles was ich brauche soweit es geht aus dem neuen Hygienepaket abgeleitet und hab dann die Begründungen mit Infoschrifen aus irgendwelchen Ministerien und anerkannten Einrichtungen belegt. Damit war meine Chefin dann zufrieden <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> @Melanie: Die angegebene Quelle ist doch aus Östereich, oder? KAnn ich das so ohne Probleme verwenden? Ansonsten ist die Leitlinie echt total hilfreich, steht genau das drine was ich brauche *gg* Großes Danke an euch 2!! Gruß Tanja |