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Arbeitskleidung III
#3
Hallo Zusammen,

natürlich steht nirgendwo: Du

musst!!!
Das findet man leider in der ganzen Lebensmittelhygiene nicht.

ABER



Wie wir wissen, haben Richtlinien und DIN Normen mehr als eine beratende und

unterstützende Funktion. Vor Gericht sind diese Werkzeuge sehr aussagekräftig.

In der

DIN 10524 / 2005_05 (Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben) steht:

4.4.2

Wiederaufarbeitung

Eine Wiederaufarbeitung (das Waschen) in Privathaushalten ist aus

hygienischen Gründen nicht zu empfehlen....

weiter heißt es

Zur Kontrolle der

Wiederaufarbeitung sind mikrobiologische Prüfungen (nach Anlage A)

notwendig....

Damit dürfte die Frage geklärt sein.

Berufskleidung wird von

Profis getragen und von Profis gereinigt.

Ich hoffe ich konnte euch helfen.



Gruß

Michael
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