13.02.2006, 17:14
Hallo Zusammen,
natürlich steht nirgendwo: Du
musst!!!
Das findet man leider in der ganzen Lebensmittelhygiene nicht.
ABER
Wie wir wissen, haben Richtlinien und DIN Normen mehr als eine beratende und
unterstützende Funktion. Vor Gericht sind diese Werkzeuge sehr aussagekräftig.
In der
DIN 10524 / 2005_05 (Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben) steht:
4.4.2
Wiederaufarbeitung
Eine Wiederaufarbeitung (das Waschen) in Privathaushalten ist aus
hygienischen Gründen nicht zu empfehlen....
weiter heißt es
Zur Kontrolle der
Wiederaufarbeitung sind mikrobiologische Prüfungen (nach Anlage A)
notwendig....
Damit dürfte die Frage geklärt sein.
Berufskleidung wird von
Profis getragen und von Profis gereinigt.
Ich hoffe ich konnte euch helfen.
Gruß
Michael
natürlich steht nirgendwo: Du
musst!!!
Das findet man leider in der ganzen Lebensmittelhygiene nicht.
ABER
Wie wir wissen, haben Richtlinien und DIN Normen mehr als eine beratende und
unterstützende Funktion. Vor Gericht sind diese Werkzeuge sehr aussagekräftig.
In der
DIN 10524 / 2005_05 (Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben) steht:
4.4.2
Wiederaufarbeitung
Eine Wiederaufarbeitung (das Waschen) in Privathaushalten ist aus
hygienischen Gründen nicht zu empfehlen....
weiter heißt es
Zur Kontrolle der
Wiederaufarbeitung sind mikrobiologische Prüfungen (nach Anlage A)
notwendig....
Damit dürfte die Frage geklärt sein.
Berufskleidung wird von
Profis getragen und von Profis gereinigt.
Ich hoffe ich konnte euch helfen.
Gruß
Michael