Arbeitskleidung III - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Reinigung/Desinfektion (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=76) +--- Thema: Arbeitskleidung III (/showthread.php?tid=2343) |
Arbeitskleidung III - Catering - 13.02.2006 Hallo, ist es eigentlich irgendwo geregelt, ob Arbeitnehmer ihr Arbeitskleidung (in meinem Fall Kochjacken) zu Hause waschen dürfen? Der genannte Artikel vom BfR in der Dikussion "Arbeitskleidung II" handelt ja "nur" davon, wie man Keime und Dreck am besten aus den Klamotten bekommt (sehr interessant wie ich finde). Hier in der Küche ist es so, dass es nur recht große Kochjacken als Leihware gibt, so dass die kleineren Frauen ihr Sachen zu Hause waschen. Ist das rechtens? Cat - Saftschubse - 13.02.2006 Hallo Catering! ich komme nicht aus dem Bereich der GV und habe jetzt eine ganze Zeit lang gegoogelt, aber aus dem folgenden Link ohne Angabe einer Grundlage für das Verbot nichts gefunden. :ansage Wo sind unsere Spezialisten in Sachen GV??? <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.rewe-gvs.de/infothek/dep1/357.html">http://www.rewe-gvs.de/infothek/dep1/357.html</a><!-- m --> An einer Stelle habe ich gefunden, dass im IfsG was stehen soll, aber da habe ich nichts gefunden. Für IFS wird nur eine externe Reinigung empfohlen und für zu Hause gewaschene Wäsche ein System zur Überwachung der Reinigung (z.B. regelmäßige Abklatschtests) gefordert. Aber IFS ist ja wieer was anderes als das was du brauchst... Ich habs versucht.. Safstchubse - Michael Bäuml - 13.02.2006 Hallo Zusammen, natürlich steht nirgendwo: Du musst!!! Das findet man leider in der ganzen Lebensmittelhygiene nicht. ABER Wie wir wissen, haben Richtlinien und DIN Normen mehr als eine beratende und unterstützende Funktion. Vor Gericht sind diese Werkzeuge sehr aussagekräftig. In der DIN 10524 / 2005_05 (Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben) steht: 4.4.2 Wiederaufarbeitung Eine Wiederaufarbeitung (das Waschen) in Privathaushalten ist aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen.... weiter heißt es Zur Kontrolle der Wiederaufarbeitung sind mikrobiologische Prüfungen (nach Anlage A) notwendig.... Damit dürfte die Frage geklärt sein. Berufskleidung wird von Profis getragen und von Profis gereinigt. Ich hoffe ich konnte euch helfen. Gruß Michael - Druidelix - 13.02.2006 Natürlich konntest Du das <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> und Saftschubse auch !!! Nicht zu bescheiden...., auch Dein Link war gut. Denn dort stand auch Zitat:Privates Reinigen der Arbeitskleidung ist untersagt, da die das spiegelt eigentlich das wieder was Michael aus der DIN herausgezaubert hat <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> . Ihr seid so gut !!! Gruß Drui |