07.02.2006, 16:30
Hallo
Sola!
Ich hatet ja versprochen, Deine Frage des allgemeines Interesses halber im
Forum zu beantworten.
Für alle anderen: es ging darum, ob in einer Nussmischung
Nüsse extra deklariert werden müssen.
Nein, es geht aus der Verkehrsbezeichnung und
der Zutatenliste eindeutig hervor.
Wenn es aber nicht auf den ersten Blick erkennbar
ist, z.B. Senf in einem Gewürz in einem Fertiggericht, dann ist es zu deklarieren.
In dem Zusammenhang auch eine interessante Tatsache: macht das Gewürz weniger als 2%
vom Erzeugnis aus und enthät kein Allergen, muss "Gewürz" nicht aufgeschlüsselt werden. Sind
es aber weniger als 2% und die Gewürzmischung enthält Sellerie,
ist das Gewürz aufzuschlüsseln.
Viele Firmen gehen auf Nummer sicher mit ihrer
Kennzeichnung: es gibt da einen Hersteller von TK-Backwaren. Im Fruchtstrudel sind keine
Nüsse drin und auch kein Quark oder so, auf der Packung steht aber trotzdem, dass Spuren von
Nüssen und Milch enthalten sein können. Das ist Absicherung. Dieser Betrieb wird natürlich
auch alles tun um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, aus dem Restrisiko rettet er sich über
diesen Hinweis auf der Verpackung.
Schokladenhersteller tun so was auch häufig. Ist für
Allergiker natürlich immer blöd, welcher
Es kann aber auch so kommen: Anfrage der
Deutschen Gesellschaft für Zöliakie, wie viel Gluten denn in dem Produkt drin sei? Weil es
gekennzeichnet war, die Verkehrsbezeichnung und die Zutatenliste aber auf einen
sehr geringen Gehalt schließen ließen. Die theoretisch
mögliche, errechnete Menge ergab: das ist keine Menge, die einem Zöliakiepatienten schaden
wird! So weit kann es gehen!
Grüße von der Allergikerfront (ich liebe dieses
Wetter und meide Nüsse)
Saftschubse
Sola!
Ich hatet ja versprochen, Deine Frage des allgemeines Interesses halber im
Forum zu beantworten.
Für alle anderen: es ging darum, ob in einer Nussmischung
Nüsse extra deklariert werden müssen.
Nein, es geht aus der Verkehrsbezeichnung und
der Zutatenliste eindeutig hervor.
Wenn es aber nicht auf den ersten Blick erkennbar
ist, z.B. Senf in einem Gewürz in einem Fertiggericht, dann ist es zu deklarieren.
In dem Zusammenhang auch eine interessante Tatsache: macht das Gewürz weniger als 2%
vom Erzeugnis aus und enthät kein Allergen, muss "Gewürz" nicht aufgeschlüsselt werden. Sind
es aber weniger als 2% und die Gewürzmischung enthält Sellerie,
ist das Gewürz aufzuschlüsseln.
Viele Firmen gehen auf Nummer sicher mit ihrer
Kennzeichnung: es gibt da einen Hersteller von TK-Backwaren. Im Fruchtstrudel sind keine
Nüsse drin und auch kein Quark oder so, auf der Packung steht aber trotzdem, dass Spuren von
Nüssen und Milch enthalten sein können. Das ist Absicherung. Dieser Betrieb wird natürlich
auch alles tun um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, aus dem Restrisiko rettet er sich über
diesen Hinweis auf der Verpackung.
Schokladenhersteller tun so was auch häufig. Ist für
Allergiker natürlich immer blöd, welcher
Es kann aber auch so kommen: Anfrage der
Deutschen Gesellschaft für Zöliakie, wie viel Gluten denn in dem Produkt drin sei? Weil es
gekennzeichnet war, die Verkehrsbezeichnung und die Zutatenliste aber auf einen
sehr geringen Gehalt schließen ließen. Die theoretisch
mögliche, errechnete Menge ergab: das ist keine Menge, die einem Zöliakiepatienten schaden
wird! So weit kann es gehen!
Grüße von der Allergikerfront (ich liebe dieses
Wetter und meide Nüsse)
Saftschubse