03.02.2006, 10:54
Hallo
tifa,
unsere Saftschubse hat recht!
BGV A3 ist greifend.
§5 sagt aus, dass
der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen (auch Steckdosen) und
Betriebsmittel (Staubsauger etc) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
müssen.
1. vor 1. Inbetriebnahme oder Änderung oder Instandsetzung vor
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft.
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen
Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu
prüfen.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm">http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm</a><!-- m -->
Achtung, es
sind auch Strafen bei Nichterfüllung ausgehängt!
tifa,
unsere Saftschubse hat recht!
BGV A3 ist greifend.
§5 sagt aus, dass
der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen (auch Steckdosen) und
Betriebsmittel (Staubsauger etc) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
müssen.
1. vor 1. Inbetriebnahme oder Änderung oder Instandsetzung vor
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft.
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen
Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu
prüfen.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm">http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm</a><!-- m -->
Achtung, es
sind auch Strafen bei Nichterfüllung ausgehängt!