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Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
#5
Hallo,
ich denke schon das alle Proben aus einer Charge

kommen sollten. Ich erkläre mir das so: Schließlich geht es um die Prüfung der

mikrobiologischen Qualität, wenn die nicht stimmt, müssen sinnvolle Maßnahmen ergriffen

werden, die ja sogar bis zum Rückruf gehen können, d.h. die Rückverfolgbarkeit muß

gewährleistet sein. Ich finde das ganze sinniger wenn es sich um eine Charge handelt. Im

übrigen sagt die Verordnung auch was dazu, sehe ich gerade. Artikel 2 Punkt j.
Lieben

Gruß Betti
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Nachrichten in diesem Thema
Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 - von Michaela - 17.01.2006, 12:30
Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 - von laganon - 11.05.2020, 16:47
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 17.01.2006, 13:46
[Kein Betreff] - von Michaela - 17.01.2006, 13:53
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 17.01.2006, 17:11
[Kein Betreff] - von Betti - 02.02.2006, 09:10
[Kein Betreff] - von Druidelix - 02.02.2006, 09:21
[Kein Betreff] - von Michaela - 02.02.2006, 10:02
[Kein Betreff] - von Betti - 10.02.2006, 15:09
[Kein Betreff] - von Michaela - 10.05.2006, 13:41
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 10.05.2006, 20:14
[Kein Betreff] - von Michaela - 16.05.2006, 09:22

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