Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 (/showthread.php?tid=2312) |
Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 - Michaela - 17.01.2006 Hallo zusammen, hat jemand von euch bereits die o.g. Verordnung durchgeschaut und kann mir erklären was mit n=5 gemeint ist? - Kyylshrunk - 17.01.2006 Hi Michaela, n=5 bedeutet die Anzahl an Proben Beispiel: für das Lebensmittel "x" sind für eine Keimart oder -gruppe z.B. folgende Daten angegeben: n = 5 c = 2 m = 1000 M = 10000 das bedeutet, dass das Ergebnis als zufriedenstellend beurteilt wird wenn: von 5 gezogenen Proben (n=5) 1. keine Probe den Wert M (10.000) überschreitet und 2. höchstens 2 (c=2) Proben zwischen m (1.000) und M (10.000) liegen. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Michaela - 17.01.2006 müssen die 5 Proben alle von einer Charge stammen? - Kyylshrunk - 17.01.2006 hmm... gute Frage, kann ich aus dem Stehgreif nicht beantworten. Ich klär das noch ab <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Betti - 02.02.2006 Hallo, ich denke schon das alle Proben aus einer Charge kommen sollten. Ich erkläre mir das so: Schließlich geht es um die Prüfung der mikrobiologischen Qualität, wenn die nicht stimmt, müssen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, die ja sogar bis zum Rückruf gehen können, d.h. die Rückverfolgbarkeit muß gewährleistet sein. Ich finde das ganze sinniger wenn es sich um eine Charge handelt. Im übrigen sagt die Verordnung auch was dazu, sehe ich gerade. Artikel 2 Punkt j. Lieben Gruß Betti - Druidelix - 02.02.2006 Vielen Dank für den Beitrag Betti. Gruß Drui - Michaela - 02.02.2006 Soll die mikrobiologische Untersuchung von jeder Charge die hergestellt wird erfolgen? Oder nur eine bestimmte Anzahl jährlich? Oder ist das jedem Betrieb selber überlassen? - Betti - 10.02.2006 Ja, unter Punkt 23 der Verordnung 2073 steht das der Lebensmittelunternehmer selber die Untersuchungshäufigkeit festlegt..... Schönes Wochenende Betti - Michaela - 10.05.2006 Würdet Ihr sagen das ein Knoblauch-Dressing das Joghurt und Sahne enthält unter die VO 2073 fällt? Ich würde sagen nein, mein Kunde ist da aber anderer Meinung. Was sagt ihr dazu? - Saftschubse - 10.05.2006 Ich such mir die VO mal aus dem Netz und gib frühestens dann meinen Senf dazu! Bin da gerade etwas "blank"... - Michaela - 16.05.2006 Hallo zusammen, noch mal zurück zu diesem Thema. Ich habe gestern bei unserem Veterinäramt angerufen und mich dort ein bißchen schlau gefragt. Nach der Aussage unseres Veterinärs fällt das Knoblauch Dressing nicht unter diese Verordnung. Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 - laganon - 11.05.2020 Am 17. Februar diesen Jahres hat sich die Verordnung 2073/2005 erneut geändert. Neue Regelungen betreffen eine neue Produktkategorie im Anhang I (Lebensmittelsicherheitskriterien). Hier wurde die Kategorie 1.30 eingefügt. Reptilienfleisch / Salmonella / nn in 25 g Der Grenzwert ist seit dem 09. März diesen Jahres. Eine konsolidierte Fassung der VO (EG) 2073/2005 ist jedoch noch nicht veröffentlicht. RE: Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 - Michael Bäuml - 12.05.2020 Danke für die Info |