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Lebensmittelkennzeichnung
#4
Die

LMKV habe ich schon studiert. In § 3 Abs. 1 werden die Kennzeichnungselemente für

Fertigpackungen genannt.
In Abs. 2 folgen dann Ausnahmen, bei denen nur

Verkehrsbezeichnung, MHD, Alkoholgehalt und Menge bestimmter Zutaten angegeben werden. Diese

Fälle treffen allerdings nicht auf unser Produkt zu. Wir verkaufen an Endverbraucher.
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Nachrichten in diesem Thema
Lebensmittelkennzeichnung - von Feinschmecker - 01.02.2006, 16:56
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 01.02.2006, 17:11
[Kein Betreff] - von Druidelix - 01.02.2006, 20:24
[Kein Betreff] - von Feinschmecker - 02.02.2006, 08:52
[Kein Betreff] - von Andrea - 02.02.2006, 09:30
[Kein Betreff] - von Druidelix - 02.02.2006, 09:37

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