02.02.2006, 08:52
Die
LMKV habe ich schon studiert. In § 3 Abs. 1 werden die Kennzeichnungselemente für
Fertigpackungen genannt.
In Abs. 2 folgen dann Ausnahmen, bei denen nur
Verkehrsbezeichnung, MHD, Alkoholgehalt und Menge bestimmter Zutaten angegeben werden. Diese
Fälle treffen allerdings nicht auf unser Produkt zu. Wir verkaufen an Endverbraucher.
LMKV habe ich schon studiert. In § 3 Abs. 1 werden die Kennzeichnungselemente für
Fertigpackungen genannt.
In Abs. 2 folgen dann Ausnahmen, bei denen nur
Verkehrsbezeichnung, MHD, Alkoholgehalt und Menge bestimmter Zutaten angegeben werden. Diese
Fälle treffen allerdings nicht auf unser Produkt zu. Wir verkaufen an Endverbraucher.