26.01.2006, 17:58
Hallo
auch von mir ein herzliches Willkommen in
unserem Forum.
Das Praxishandbuch Gemeinschaftsverpflegung spricht davon, dass 2 Stunden
nicht überschritten werden dürfen, und dass dies in machen Bundesländern sogar peinlich
genau kontrolliert wird. Natürlich ist dies nur ein Handbuch und es war auch kein Verweis
auf ein Gesetz, eine Verordnung, eine Leitlinie o.ä angegeben. Da die Antwort so für dich
natürlich nicht zufrieden stellend sein kann habe ich bereits mit einem anderen
Fachkreismitglied telefoniert, welches in kürze hierzu genaueres sagen kann.
Gruß
Michael
auch von mir ein herzliches Willkommen in
unserem Forum.
Das Praxishandbuch Gemeinschaftsverpflegung spricht davon, dass 2 Stunden
nicht überschritten werden dürfen, und dass dies in machen Bundesländern sogar peinlich
genau kontrolliert wird. Natürlich ist dies nur ein Handbuch und es war auch kein Verweis
auf ein Gesetz, eine Verordnung, eine Leitlinie o.ä angegeben. Da die Antwort so für dich
natürlich nicht zufrieden stellend sein kann habe ich bereits mit einem anderen
Fachkreismitglied telefoniert, welches in kürze hierzu genaueres sagen kann.
Gruß
Michael