19.01.2006, 15:00
Hallo Hygieia,
ich empfehle Dir in der Tat ein anderen § einzuarbeiten. Der von Dir angesprochene § 35 des ehemaligen LMBG ist im LFGB "Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung"
Verweise bitte auf den § 64 des LFGB (Lebensmittelfuttermittelgesetzbuch). Dann bist Du auf der sicheren Seite !!! Und Deine Quellenangabe stimmt auch wieder.
Sorry das die Beantwortung so lange gedauert hat. War jedoch on Tour <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> .
Gruß
Der Druide
ich empfehle Dir in der Tat ein anderen § einzuarbeiten. Der von Dir angesprochene § 35 des ehemaligen LMBG ist im LFGB "Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung"
Verweise bitte auf den § 64 des LFGB (Lebensmittelfuttermittelgesetzbuch). Dann bist Du auf der sicheren Seite !!! Und Deine Quellenangabe stimmt auch wieder.
Sorry das die Beantwortung so lange gedauert hat. War jedoch on Tour <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> .
Gruß
Der Druide