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§35 LMBG
#2
Hallo Hygieia,

ich empfehle Dir in der Tat ein anderen § einzuarbeiten. Der von Dir angesprochene § 35 des ehemaligen LMBG ist im LFGB "Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung"

Verweise bitte auf den § 64 des LFGB (Lebensmittelfuttermittelgesetzbuch). Dann bist Du auf der sicheren Seite !!! Und Deine Quellenangabe stimmt auch wieder.

Sorry das die Beantwortung so lange gedauert hat. War jedoch on Tour <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Gruß
Der Druide
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Nachrichten in diesem Thema
§35 LMBG - von Hygieia - 19.01.2006, 06:44
[Kein Betreff] - von Druidelix - 19.01.2006, 15:00
[Kein Betreff] - von Hygieia - 20.01.2006, 06:16
[Kein Betreff] - von Druidelix - 20.01.2006, 08:31

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