04.01.2006, 13:17
Hallo CNN,
Deine "Insider Info" ist außer Kraft gesetzt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> , dies hat aber nichts mit der EU-VO 852/2004 zu tun, die deshalb auch in diesem Zusammenhang nichts ablöst.
auch dieses hat sich dadurch erledigt.
Nein CNN, auch diese These ist überholt und beruht sicherlich auf der Annahe, das Tierkörperbeseitigungsgesetzt sei noch gültig.
Was für die Entsorgung derzeit gilt ist
1.) die VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. Oktober 2002
mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
2.) Das Tierische Nebenprodukte – Beseitigungsgesetz (TierNebG)
3.) Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
(Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)
Wenn Du diese Informationen durchgearbeitet hast, müsstest Du eigentlich zu dem Entschluss kommen, dass jede Speisereste tierischen Ursprungs, die auf dem Teller zurückbleiben sach- und fachgerecht entsorgt werden müssen. Eine Mengenbegrenzung wie sie im Tierkörperbeseitigungsgesetz festgeschrieben war, gibt es nicht mehr.
Wie sieht die Praxis aus?
Nun, da viele Kindertagesstätten oder auch Kindergärten von Cateren beliefert werden, würde ich als Kunde vertraglich festlegen, dass die Speiseabfälle vom Caterer sach- und fachgerecht entsorgt werden. So wird es in der Praxis realisert.
Wird in der Tagesstätte (KiTa oder was auch immer) noch selbst gekocht, kommt man nicht um eine Entsorgung herum. Hier ist es evtl. ratsam den Träger der Einrichtung zu motivieren, sich mit anderen öffentlichen oder auch nichtöffentlichen Einrichtungen zusammen zu tun (beispielsweise "Städtische Tafeln", Arbeiterwohlfahrt etc.) und das gleiche Problem gemeinsam anzugehen (das wird meistens günstiger).
Soweit für`s Erste.
Sollten noch Fragen sein, frei nach unserem Motto: Fragen kostet nichts!!!
Gruß Drui
Deine "Insider Info" ist außer Kraft gesetzt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> , dies hat aber nichts mit der EU-VO 852/2004 zu tun, die deshalb auch in diesem Zusammenhang nichts ablöst.
Zitat:Geringe Mengen sind hier die Mengen, die einem 4-Personen-Haushalt entsprechen.
auch dieses hat sich dadurch erledigt.
Zitat:Demnach gehe ich davon aus, dass auch eine Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung (wie eine KiTa) von dieser Entsorgungspflicht befreit ist, wenn dort nur so gekocht wird, dass kaum Reste bleiben, bzw. viel mit TK-Produkten gekocht wird.
Nein CNN, auch diese These ist überholt und beruht sicherlich auf der Annahe, das Tierkörperbeseitigungsgesetzt sei noch gültig.
Was für die Entsorgung derzeit gilt ist
1.) die VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. Oktober 2002
mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
2.) Das Tierische Nebenprodukte – Beseitigungsgesetz (TierNebG)
3.) Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
(Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)
Wenn Du diese Informationen durchgearbeitet hast, müsstest Du eigentlich zu dem Entschluss kommen, dass jede Speisereste tierischen Ursprungs, die auf dem Teller zurückbleiben sach- und fachgerecht entsorgt werden müssen. Eine Mengenbegrenzung wie sie im Tierkörperbeseitigungsgesetz festgeschrieben war, gibt es nicht mehr.
Wie sieht die Praxis aus?
Nun, da viele Kindertagesstätten oder auch Kindergärten von Cateren beliefert werden, würde ich als Kunde vertraglich festlegen, dass die Speiseabfälle vom Caterer sach- und fachgerecht entsorgt werden. So wird es in der Praxis realisert.
Wird in der Tagesstätte (KiTa oder was auch immer) noch selbst gekocht, kommt man nicht um eine Entsorgung herum. Hier ist es evtl. ratsam den Träger der Einrichtung zu motivieren, sich mit anderen öffentlichen oder auch nichtöffentlichen Einrichtungen zusammen zu tun (beispielsweise "Städtische Tafeln", Arbeiterwohlfahrt etc.) und das gleiche Problem gemeinsam anzugehen (das wird meistens günstiger).
Soweit für`s Erste.
Sollten noch Fragen sein, frei nach unserem Motto: Fragen kostet nichts!!!
Gruß Drui