Entsorgung von
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Entsorgung von Speiseresten - cnn - 04.01.2006 Frage: Ab welcher Menge müssen in einem Kindergarten die Speisereste von einer Fachfirma entsorgt werden, anstatt normal im Hausmüll? Ich weiss (für Insider <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->) im Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG) steht, dass Tierkörper und tierische Erzeugnisse ("Erzeugnisse, die von Tieren stammen, insbesondere zubereitetes Fleisch, Eier und Milch"), entsprechend entsorgt werden müssen (§§ 6 und 7). Ausnahme: "Absatz 1 gilt nicht für Tierkörperteile oder Erzeugnisse, die in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in geringen Mengen oder in privaten Haushaltungen anfallen." Geringe Mengen sind hier die Mengen, die einem 4-Personen-Haushalt entsprechen. Demnach gehe ich davon aus, dass auch eine Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung (wie eine KiTa) von dieser Entsorgungspflicht befreit ist, wenn dort nur so gekocht wird, dass kaum Reste bleiben, bzw. viel mit TK-Produkten gekocht wird. Jetzt ist nur noch die Frage: Gilt das TierKBG noch, oder wurde das auch von der EU-VO 852/2004 abgelöst? <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s --> Wenn ja, was steht dort zu diesem Thema (ich hatte noch nicht die Muße, alles zu lesen <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> ) - Michael Bäuml - 04.01.2006 Unser Druide hat mich darauf hingewiesen, dass das Tierkörperbeseitigungsgesetz aufgehoben wurde. Danke, ich glaube da hab ich tief und fest geschlafen!!!!! In der EG Verordnung 852 / 2004 wird die Behandlung von Lebensmittelabfällen in Kapitel 6 beschrieben - Hilft nur bei unserem Problem nicht weiter. Wir bleiben dran!! Gruß Michael - Druidelix - 04.01.2006 Hallo CNN, Deine "Insider Info" ist außer Kraft gesetzt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> , dies hat aber nichts mit der EU-VO 852/2004 zu tun, die deshalb auch in diesem Zusammenhang nichts ablöst. Zitat:Geringe Mengen sind hier die Mengen, die einem 4-Personen-Haushalt entsprechen. auch dieses hat sich dadurch erledigt. Zitat:Demnach gehe ich davon aus, dass auch eine Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung (wie eine KiTa) von dieser Entsorgungspflicht befreit ist, wenn dort nur so gekocht wird, dass kaum Reste bleiben, bzw. viel mit TK-Produkten gekocht wird. Nein CNN, auch diese These ist überholt und beruht sicherlich auf der Annahe, das Tierkörperbeseitigungsgesetzt sei noch gültig. Was für die Entsorgung derzeit gilt ist 1.) die VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 2.) Das Tierische Nebenprodukte – Beseitigungsgesetz (TierNebG) 3.) Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) Wenn Du diese Informationen durchgearbeitet hast, müsstest Du eigentlich zu dem Entschluss kommen, dass jede Speisereste tierischen Ursprungs, die auf dem Teller zurückbleiben sach- und fachgerecht entsorgt werden müssen. Eine Mengenbegrenzung wie sie im Tierkörperbeseitigungsgesetz festgeschrieben war, gibt es nicht mehr. Wie sieht die Praxis aus? Nun, da viele Kindertagesstätten oder auch Kindergärten von Cateren beliefert werden, würde ich als Kunde vertraglich festlegen, dass die Speiseabfälle vom Caterer sach- und fachgerecht entsorgt werden. So wird es in der Praxis realisert. Wird in der Tagesstätte (KiTa oder was auch immer) noch selbst gekocht, kommt man nicht um eine Entsorgung herum. Hier ist es evtl. ratsam den Träger der Einrichtung zu motivieren, sich mit anderen öffentlichen oder auch nichtöffentlichen Einrichtungen zusammen zu tun (beispielsweise "Städtische Tafeln", Arbeiterwohlfahrt etc.) und das gleiche Problem gemeinsam anzugehen (das wird meistens günstiger). Soweit für`s Erste. Sollten noch Fragen sein, frei nach unserem Motto: Fragen kostet nichts!!! Gruß Drui - Michael Bäuml - 04.01.2006 Und schon hat der Druide die Lösung aud dem Hut gezaubert D A N K E Gruß Michael Was haben wir gelernt: Keine Frage ist eben mal einfach so zu beantworten. - Druidelix - 04.01.2006 @ Michael, das wird noch schlimmer, bin gerade dabei zu prüfen inwieweit die Meldepflicht der Lebensmittelunternehmen nach VO (EG) 852/2004 Art. 6 Abs. 2 tatsächlich meldepflichtig sind. Ob sich jetzt alle neu registrieren lassen müssen, oder nur die, die nach dem 01.01. 2006 ihr Gewerbe anmelden. Fragen über Fragen, aber dazu an anderen Stelle mehr, schließlich sind wir hier ja im "Kindergarten <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> " Gruß Drui - cnn - 04.01.2006 Puh, ich bin erschlagen. Ich dachte nicht, dass eine kleine KiTa mit ihren Abfällen solche Probleme und Kosten haben kann. Der Hinweis mit den Caterern ist gut und nützlich, aber bestimmt nicht auf den Lieferanten von TK-Kost anwendbar (es sei denn, eine ganze Charge muss entsorgt werden). Ich versuche die Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> - Druidelix - 04.01.2006 Also erschlagen wollte ich niemanden <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Wenn Du noch Fragen dazu hast einfach stellen, ich finde es manchmal auch sehr seltsam <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> , was uns die Gesetze so bescheren. Denn seien wir doch mal ehrlich, nach dem Gesetz dürfte ich als Haushalt streng genommen meine Fleischreste auch nicht mehr in die Tonne treten. Und nun kommt Ihr <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> . Oder gibt es da evtl. eine Gesetzeslücke die ich nicht kenne, das wäre prima, wenn es eine geben würde und man könnte sie mir nennen. Gruß Drui |