16.12.2005, 10:20
Hallo Ozimmi
Du schreibst:
Wenn ich denen sage, dass sie, wenn sie die LMHV und als Ergänzung die VO (EG) 852/2004 einführen und sich daran halten, dann sind sie auf der „sicheren“ Seite, liege ich da richtig?
Und liegst damit auch nicht falsch!!! Wenn die Betriebe die du betreust, sich an die „Alte“ LMHV halten und du zusätzlich das „Neue Hygienepaket“ als „Ergänzung“ hinzunimmst,
kann deinen Betrieben nichts passieren. Die EU Verordnungen erfinden das Rad ja nicht neu, will heißen, dass diese Verordnung ja auch zu weiten Teilen der LMHV entspricht.
Was eben grundlegend neu ist, ist die Verpflichtung zur Dokumentation des Eigenkontrollkonzeptes. Aber ich denke, das machst du jetzt auch schon.
Wer weiß? Bestimmt bekommen wir wieder eine neue deutsche Lebensmittelhygieneverordnung auf Basis des „Neuen EU Hygienepaketes“. Möglich ist alles.
Aber wenn du wie beschrieben verfährst, sind die Betriebe bei dir in guten Händen.
Viele Grüß
Michael Bäuml
Du schreibst:
Wenn ich denen sage, dass sie, wenn sie die LMHV und als Ergänzung die VO (EG) 852/2004 einführen und sich daran halten, dann sind sie auf der „sicheren“ Seite, liege ich da richtig?
Und liegst damit auch nicht falsch!!! Wenn die Betriebe die du betreust, sich an die „Alte“ LMHV halten und du zusätzlich das „Neue Hygienepaket“ als „Ergänzung“ hinzunimmst,
kann deinen Betrieben nichts passieren. Die EU Verordnungen erfinden das Rad ja nicht neu, will heißen, dass diese Verordnung ja auch zu weiten Teilen der LMHV entspricht.
Was eben grundlegend neu ist, ist die Verpflichtung zur Dokumentation des Eigenkontrollkonzeptes. Aber ich denke, das machst du jetzt auch schon.
Wer weiß? Bestimmt bekommen wir wieder eine neue deutsche Lebensmittelhygieneverordnung auf Basis des „Neuen EU Hygienepaketes“. Möglich ist alles.
Aber wenn du wie beschrieben verfährst, sind die Betriebe bei dir in guten Händen.
Viele Grüß
Michael Bäuml