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HACCP - ozimmi - 16.12.2005

Ich arbeite mehr in den Kleinst- und Kleinbetrieben. Cafe, Restaurant, Hotel, Bäckerei, Metzger, Kantinen, Bistro....etc..
Hier ist, wenn man sich überhaupt mit der Thematik Hygiene und HACCP befasst, doch eine gewisse Verunsicherung durch die unterschiedlichen Veröffentlichungen eingetreten. HACCP ist sehr oft ein Fremdwort, Hygienemassnahmen werden mehr für „die Kontrolleure“ eingeführt. Natürlich gibt es auch vorbildhafte Betriebe.
Da ich jetzt immer wieder auf das Thema angesprochen werde - weil ich es in der Vergangenheit immer wieder „auf den Tisch gebracht“ hatte - habe ich eine Frage:

Wenn ich denen sage, dass sie, wenn sie die LMHV und als Ergänzung die VO (EG) 852/2004 einführen und sich daran halten, dann sind sie auf der „sicheren“ Seite, liege ich da richtig?

Ich weiss, was das für die Betriebe bedeutet: Von der Mitarbeiterschulung, über Arbeits- und Hygienepläne, CCP-Ermittlung...und, und, und.

Aber irgendwie müssen ja auch diese Betriebe endlich mal damit anfangen.

Gruss - ozimmi


- Ariane - 16.12.2005

Hallo ozimmi,

die LMHV wird ja mit dem 01.01.2006 nicht merh gültig sein. daher zählt allein das "Hygienpaket" aus 852 / 852 und auch 8?? (Nummer vergessen)

Auch wenn wir wohlö bis zu den Umsetzungs VO noch bis mitte 2006 warten müssen

Aker kurz der Weg seint richtig

Gruß Ariane


- Michael Bäuml - 16.12.2005

Hallo Ozimmi

Du schreibst:

Wenn ich denen sage, dass sie, wenn sie die LMHV und als Ergänzung die VO (EG) 852/2004 einführen und sich daran halten, dann sind sie auf der „sicheren“ Seite, liege ich da richtig?

Und liegst damit auch nicht falsch!!! Wenn die Betriebe die du betreust, sich an die „Alte“ LMHV halten und du zusätzlich das „Neue Hygienepaket“ als „Ergänzung“ hinzunimmst,
kann deinen Betrieben nichts passieren. Die EU Verordnungen erfinden das Rad ja nicht neu, will heißen, dass diese Verordnung ja auch zu weiten Teilen der LMHV entspricht.
Was eben grundlegend neu ist, ist die Verpflichtung zur Dokumentation des Eigenkontrollkonzeptes. Aber ich denke, das machst du jetzt auch schon.

Wer weiß? Bestimmt bekommen wir wieder eine neue deutsche Lebensmittelhygieneverordnung auf Basis des „Neuen EU Hygienepaketes“. Möglich ist alles.
Aber wenn du wie beschrieben verfährst, sind die Betriebe bei dir in guten Händen.

Viele Grüß
Michael Bäuml


- Druidelix - 19.12.2005

Ich bin davon überzeugt, dass wir eine modifizierte Lebensmittelhygieneverordnung erhalten werden.

Sie wird dann evtl. etwas umbenannt, aber im Wesentlichen wird es darauf hinaus laufen.

Gruß
Drui


- Ariane - 20.12.2005

Hallo Erstmal,

mit den UmsetzungsVO's zum Hygienepaket ist allerdings nich vor Mitte 2006 zu rechnen. Information vom BLL

Gruß Ariane


- Druidelix - 20.12.2005

Stimmt Ariane und es wird Übergangsvorschriften bis 2009 geben. Dennoch wer vorbereitet ist, ist immer auf der sicheren Seite.

Gruß

Drui


- Ariane - 20.12.2005

Hallo erstmal,

jetzt zum Thema Vorbereitet sein. Ich bin ja auch dafür... und hetze nur ungern hinterher nach Möglichkeit immer nach dem Motto, wenn ich weiß wo die "Einschläge" hingehen, dann kann ich entsprechend reagieren.
Habe Heute mit einem von der Behörde gesprochen und der sagte im ungefähren "o-Ton": "da er ohne die Durchführungsbestimmung nicht handeln kann, handelt er auch nicht."

Schön sagte ich, aber nicht alle seiner bundesweiten Kollegen in den Behörden würden so denken??? was nun -- Ihr könnt raten... richtig

ABWARTEN war seine Devise

super, damit ist wieder keinem geholfen


- Druidelix - 20.12.2005

@ Ariane,

das kenne ich irgendwoher, selbst in der Behörde die Grundkenntnisse erlernt und lieben gelernt <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> , hat das erste Gebot "Zuständigkeit prüfen" oberste Priorität. Und wenn ich zu dem Entschluß komme, Mensch ich bin zuständig, vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit diese Zuständigkeit abzuwehren oder wenn das nicht geht vielleicht zu teilen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Spaß beiseite, ganz so schlimm ist es nicht wirklich. Es gibt überall schwarze Schafe.

Was mich tröstet, es sind die Leute, die sich dann im Forum des Fachkreises belesen <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: -->

An alle Bediensteten einer Behörde: War nur Spaß <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->


Gruß
Drui


- Michael Bäuml - 20.12.2005

Hallo zusammen,

natürlich habt ihr recht, wenn ihr euch darüber Ärgert, das es hier eine Übergangsfrist, da keine Zuständigkeiten und dort eine vielleicht kommende neue LMHV gibt oder geben soll und alles was mit Lebensmittelhygiene zu tun hat auch nach den 01.01.2006 noch „schwammig und unverständlich“ ist. Dass ganze macht unsre Aufgabe im Fachkreis-Lebensmittelhygiene nicht leichter.
Aber was sollen die Gewerbetreibenden sagen, die tagtäglich draußen für ihre Gäste und Kunden da sind und kaum Zeit haben, sich in einschlägige Fachliteratur oder Gesetzestexte einzulesen. Die brauchen Tipps und Infos, wie sie die nächste ordnungsbehördliche Begehung gut überstehen.
Ich kann hier nur folgendes raten.

1.Sich von der momentanen Unsicherheit nicht anstecken oder gar einschüchtern lassen.

2.Nach den Vorschriften handeln, die wir haben und kennen. Das heißt, natürlich die neue EU Verordnung anzuwenden. Aber wer sich auch nach dem 01.01.2006 an die uns liebgewordene Lebensmittelhygieneverordnung <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> hält (und das ganze dokumentiert) wird sicherlich auch auf der sicheren Seite sein.

3.Wenn Gesetzgeber und Behörden mehr als das von den Betrieben geleistete möchten, dann werden sie es uns rechtzeitig wissen lassen. Wir konzentrieren uns darauf, den Betrieben jede mögliche Hilfe und Information zur Verfügung zu stellen. Über alles was noch auf uns zukommt können auch wir vom Fachkreis nur spekulieren. Aber eines können wir versprechen. Wenn es Änderungen gibt, neue Gesetze in Kraft treten, wichtige Neuigkeiten für Ihren Betrieb auf uns zukommen, dann erfahren sie es hier sofort.

Sie wissen ja, unser Motto: Fragen kostet nichts.

Michael Bäuml


- ozimmi - 21.12.2005

Danke Michael Bäuml,

das beantwortet mir genau meine Fragestellung. Es geht um die Praxis. Die Verunsicherung bei den "kleinen" Gewerbetreibenden ist doch sehr gross, da sie sich in den einschlägigen Bestimmungen nicht so auskennen und durch die Umstellung auf die Eg-Verordnungen noch mehr verunsichert worden sind (bis auf Ausnahmen).

Wie ich an anderer Stelle bereits vermerkte:

Dieses Forum ist allemal die Zeit wert, die man dort verbringt. Es hilft mir auch dabei, die gesamte Problematik auch mal im grossen Zusammenhang zu sehen, da hier auch Themen angeschnitten werden, die mich eigentlich nicht so recht tangieren, die es aber lohnen, im "Hinterstübchen" vermerkt zu werden.

In diesem Sinne - liebe Grüsse
ozimmi


- Grobi_ - 27.12.2005

Ich verstehe dass nicht mit dieser "Übergangsfrist" bis 2009. Heißt dass, alles blebt beim Alten oder jeder kann erst mal machen was er will? Fliegt die alte LMHV in die Tonne? Kommt eine Neue, wie Ihr das schon angedeutet habt und wo kann ich mir die runterladen? Tausend Fragen aber ihr sagt ja immer : Fragen kostet nichts. <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Danke und Gruß
Grobi


- Druidelix - 27.12.2005

Hallo Grobi,

sicherlich kann nicht jeder machen was er will, und die "alte LMHV", die ja noch aktuell ist fliegt auch nicht "in die Tonne". Es deutet vielmehr alles darauf hin, dass die "alte LMHV" modifiziert wird und dann mit Änderungen die an die neuen EU Verordnungen angepasst sind neu, evtl. mit anderem Namen herauskommen wird. Hier im Forum wirst Du Dich dann über die neue Variante sicherlich informieren können.

Über den indirekten Hinweis evtl ein Douwnloadbereich einzurichten danke ich Dir. Ich werde dies mal im Team des Fachkreises Lebensmittelhygiene ansprechen.

Viele Grüße
und noch schöne Tage im "altem Jahr" wünscht

Drui


- Grobi_ - 02.01.2006

Hallo Drui

wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt die alte LMHV jetzt bis 2009 noch gültig bis evtl. die Neue "editierte" Form herausgebracht wird. Ist das so richtig oder habe ich es immer noch nicht verstanden???

Ich will euch nicht nerven und weiss auch das einem dumme Fragen aufregen können. Aber wo soll man sich sonst die Infos holen, wenn nicht bei Euch.

Nochmals Danke

ach hätte ich fast vergessen. Euch fleißigen Helfern wünsche ich ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Viele Grüße
Grobi mit den tausend Fragen


- Druidelix - 02.01.2006

Hallo Grobi,

zunächst einmal sei festgestellt : Hier nervt keiner, der ernstgemeinte Fragen stellt.

Also so ganz ist Deine Interpretation nicht in Ordnung.

Auch bei der Lebensmittelhygieneverordnung gilt der Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts, d.h. die noch geltenden nationalen Gesetze und Verordnungen sind nur noch insoweit anwendbar, als sie den höherrangigen Regelungen des Gemeinschaftsrechtes nicht widersprechen.

Im Groben: Sicherlich gilt der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht und EU Recht bricht Bundesrecht. Jetzt ist es ja so, dass die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04. 2004 über Lebensmittelhygiene die Lebensmittelhygieneverordnung überlagert, will heißen, dass die Bestimmungen der EG Verordnung, die des Bundes "übertrumpft". Hier muss man jedoch ein "gesundes Mittelmaß" finden.

Ich weiß, es ist nicht ganz einfach zu verstehen. Aus diesem Grund wird es auch eine Umsetzung bzw. sogenannte Durchführungsbestimmungen oder "nationale Verordnungen" dazu geben. Also die Vorschriften werden auf Bundesebene umgesetzt -so könnte man es formulieren-. Daran arbeitet man auch derzeit.

Das heißt aber nicht, solange diese nicht existent sind, gilt die Lebensmittelhygieneverordnung so wie sie jetzt ist uneingeschränkt weiter. Denn EU Recht bricht Bundesrecht und die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04. 2004 über Lebensmittelhygiene ist seit gestern anzuwenden.

Ich hoffe es ist ein wenig verständlicher geworden.

Wenn nicht, einfach mal `ne EMail schreiben an den Druiden:

<!-- e --><a href="mailtoBig Grinruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->


Gruß
Drui


- Michael Bäuml - 02.01.2006

Hallo zusammen

besser hätte ich es auch nicht erklären können.

Gruß
Michael