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TrinkwasserVO
#2
Hallo Feinschmecker!

Wenn das Wasser wie Trinkwasser verwendet wird, muss es den gleichen Anforderungen genügen.
Wird es z.B. nur für die Toilettenspülung verwendet, also als reines Brauchwasser, gilt die TrinkWV meines Wissens nach nicht.

Ggf. ist auch zu prüfen, ob eine Genehmigung für die Entnahme aus dem Grundwasser erforderlich ist.

Gruß
Saftschubse
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Nachrichten in diesem Thema
TrinkwasserVO - von Feinschmecker - 14.12.2005, 15:34
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 14.12.2005, 16:14
[Kein Betreff] - von Ariane - 14.12.2005, 20:27
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 15.12.2005, 09:05
[Kein Betreff] - von Feinschmecker - 15.12.2005, 09:19
[Kein Betreff] - von Druidelix - 15.12.2005, 10:50
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 15.12.2005, 11:02

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