14.12.2005, 16:14
Hallo Feinschmecker!
Wenn das Wasser wie Trinkwasser verwendet wird, muss es den gleichen Anforderungen genügen.
Wird es z.B. nur für die Toilettenspülung verwendet, also als reines Brauchwasser, gilt die TrinkWV meines Wissens nach nicht.
Ggf. ist auch zu prüfen, ob eine Genehmigung für die Entnahme aus dem Grundwasser erforderlich ist.
Gruß
Saftschubse
Wenn das Wasser wie Trinkwasser verwendet wird, muss es den gleichen Anforderungen genügen.
Wird es z.B. nur für die Toilettenspülung verwendet, also als reines Brauchwasser, gilt die TrinkWV meines Wissens nach nicht.
Ggf. ist auch zu prüfen, ob eine Genehmigung für die Entnahme aus dem Grundwasser erforderlich ist.
Gruß
Saftschubse