01.12.2005, 20:50
Hallo Anton,
das mit den "einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen" kann reichen, muss aber nicht. Unser Auditor wollte Mibi-Ergebnisse und chemische Analysen sehen... Wobei wir mal wieder bei der Auslegung wären...
Gruß
Saftschubse
das mit den "einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen" kann reichen, muss aber nicht. Unser Auditor wollte Mibi-Ergebnisse und chemische Analysen sehen... Wobei wir mal wieder bei der Auslegung wären...
Gruß
Saftschubse