01.12.2005, 13:45
@ Drui
Also soviel ich der Richtlinie entnehmen kann, geht es um die Rückverfolgbarkeit für Verpackungen die mit dem Lebensmitteln in Berührung kommen - also keine Umverpackungen.
Wenn ich also 100 Tafeln Schokolade in einen großen Karton stecke, brauch ich den großen Karton imho nicht zurückverfolgen zu können.
Übrigens auch BRC spricht nur von Primärverpackungen, IFS von Erst und Endverbraucherverpackungen.
Ich stecke gerade in Vorbereitungen zur 1. Zertifizierung nach BRC/IFS.
Meine Frage:
Was macht ihr, wenn Euer Verpackungsmaterial kein Produktionscode, Herstellungsdatum o.ä. besitzt - wie es bei uns z.T. der Fall ist?
Mein Vorschlag war, die Lieferung mit dem Anlieferdatum zu kenzeichnen (Zettel ran) und dieses dann bei Benutzung auf dem Produktionsprotokoll aufzuzeichnen.
Also soviel ich der Richtlinie entnehmen kann, geht es um die Rückverfolgbarkeit für Verpackungen die mit dem Lebensmitteln in Berührung kommen - also keine Umverpackungen.
Wenn ich also 100 Tafeln Schokolade in einen großen Karton stecke, brauch ich den großen Karton imho nicht zurückverfolgen zu können.
Übrigens auch BRC spricht nur von Primärverpackungen, IFS von Erst und Endverbraucherverpackungen.
Ich stecke gerade in Vorbereitungen zur 1. Zertifizierung nach BRC/IFS.
Meine Frage:
Was macht ihr, wenn Euer Verpackungsmaterial kein Produktionscode, Herstellungsdatum o.ä. besitzt - wie es bei uns z.T. der Fall ist?
Mein Vorschlag war, die Lieferung mit dem Anlieferdatum zu kenzeichnen (Zettel ran) und dieses dann bei Benutzung auf dem Produktionsprotokoll aufzuzeichnen.