30.11.2005, 11:56
Jetzt muss ich doch noch mal nachhaken, vielleicht habe ich es noch immer nicht wirklich verstanden. Ich gehe mal von einer Umverpackung von Lebensmittel aus. Wenn also ein bereits eingepacktes Lebensmittel zu 100 in einem größerem Karton verpackt ist, so müsste der Karton rückverfolgbar sein. Habe ich das so richtig verstanden ? Wenn das so ist, dann würden sich daraus wiederum sehr viele andere Auflagen für weitere Bereiche ergeben.
Gruß Drui
Gruß Drui