Registriert seit: Jan 2008
Hallo zusammen,
ich habe nur eine kurze Frage
es geht um Kontrollabstände (keine bekämpfenden Maßnahmen) für Schädlingsbekämpfung in einem milchverarbeitenden Betrieb der sich nach IFS zertifizieren lassen will.
Ich weiß, dass es außer "regelmäßig" keine verbindlichen Vorgaben gibt. Das LAVES Nds. empfiehlt eine monatliche Kontrolle.
Weiß zu diesem Punkt jemand etwas genaueres??
Peter
Registriert seit: Jun 2008
Hi pglass,
Der IFS-Standard gibt zu diesem Thema wirklich keine weiteren Vorgaben zum Intervall vor. Der Betrieb muss sich zusammen mit seiner beauftragten Firma oder mit seinem internen Schädlingsbekämpfer darüber Gedanken gemacht haben und ein regelmäßiges Intervall festlegen.
Aber: In verschiedenen Schulungen zum IFS wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich um einen privatrechtlichen Standard handelt. Insofern sind für das Unternehmen eventuell strengere Forderungen durch die Lebensmittelüberwachung, wie die LAVES, bindend und müssen umgesetzt werden.
Ich denke, der Milchbetrieb wird nicht um eine Intervallverkürzung herumkommen. Aber, vielleicht kann er dieses Problem ja auch noch einmal mit der Person diskutieren, die dieses Intervall verkürzt hat.
Registriert seit: Oct 2009
Hallo,
wir verarbeiten Milchprodukte, seit Jahren zertifiziert IFS, BRC, Bio.
Wir haben eine externe Firma zur Schädlingsbekämpfung. Diese hat sowohl den Umfang des Monitorings ( wieviel von was wo) als auch die Häufigkeit der Überprüfung anhand von Erfahrungswerten festgelegt. Bei uns kommen sie monatlich und bei akutem Befall auf Anfrage zusätzlich.
Wichtig ist: wenn Ihr Schlagfallen im Gebäude habt, dann müßt Ihr Firmenseits täglich kontrollieren. Dies ist in der Deutschen Fangjagdverordnung so festgelegt und ich denke auch im Tierschutzgesetz.
Hoffe, das hilft ein bischen...
Gruß
cheesele