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Aufbewahrung von Gläschen in der Krippe
#1
Hallo,

habe schon viel über Hygienevorschriften in der Kita gesucht, aber so etwas spezielles noch nicht gefunden. Wir geben für unsere Tochter (11 Monate) Gläschen mit in die Kita. Da sie davon nicht mal die Hälfte schafft, wollten wir, dass die andere Hälfte dort im Kühlschrank gelagert und am nächsten Tag gegeben wird. Steht ja auch auf den Gläschen, dass man das so machen kann, sogar zwei oder drei Tage. Die Betreuerin wollte sich schlau machen, meinte aber, dass sie das eventuell gar nicht dürften, weil das Essen nur einen Tag lang verbraucht werden darf. Kann das sein?

Vielen Dank für eine Antwort!

Gruß, Anne
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#2
Hi Lupi,

Zitat:Steht ja auch auf den Gläschen, dass man das so machen kann, sogar zwei oder drei Tage


wenn es auf dem Glas steht, warum sollte das nicht möglich sein. Ich denke mal eher, die Erzieherin wird evtl. so argumentieren, das wenn jeder sein Gläschen mitbringen würde und sie es im Kühlschrank aufbewahren sollten, dass es dann an die Kapazitätsgrenzen gehen könnte. Wenn auf dem Glas der Name des Kindes steht und das Datum, wann es das erste mal geöffnet wurde oder aber auch alternativ man draufschreibt "zu verwenden bis ________", dann dürfte aus lebensmittelhygienischer Sicht nichts dagegen sprechen.

Frag doch noch mal frendlich nach.

Gruß
Jörg
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#3
Hallo Jörg, danke für deine Antwort. Mal angenommen, sie behaupten weiterhin, dass sie das wegen der Hygiene nicht dürfen - muss ich das dann hinnehmen oder kann ich darauf bestehen, dass es so gemacht wird, wie ich das will? Weil es schließlich mein Kind ist und ich für ihr Essen verantwortlich bin?

Gruß, Anne
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#4
Hallo Anne,

um ins Detail zu gehen sind einige Angaben zu der Beantwortung Deiner Anfrage wichtig, um keinen Fehler beim Vorgehen zu machen. Auf etwas zu bestehen beinhaltet meistens Konfrontation, die man eigentlich (insbesondere zum Wohle des Kindes) vermeiden sollte.

Folgende Gesichtspunkte sind u.a. zu berücksichtigen:
(an dieser Stelle nur ein paar Beispiele)

- wird in der KiTa Verpflegung angeboten (insbesondere auch für
Säuglinge/Kleinkinder)

- Ist die Verpflegung Bestandteil des Vertrages oder nur ein Angebot. Gibt
es dazu Aussagen im "Betreuungsvertrag"?

- Welche Trägerschaft hat der Kindergarten (Städtisch, Kirchlich, privater
Verein etc.)

- Gibt es mehrere Betroffene, mit denen man sich "kurz" schließen
könnte ?

@Anne, Du musst diese Fragen auch nicht hier in der Öffentlichkeit beantworten. Kannst mich auch gerne per Email ansprechen.

<!-- e --><a href="mailtoBig Grinruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->

Eine Lösung sollte sich in jedem Falle finden lassen !!!

Viele Grüße
Jörg
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#5
Hallo,

aus gegebenem Anlass und da es sicher auch noch einige andere hier im Forum gibt, die es interessieren könnte, fände ich es gut, wenn die Diskussion oder zumindest Ergebnisse auf das Problem hier weitergeführt würden.
Da ja keine Namen genannt werden oder Orte ist dieses Forum sicher kein Problem.
Ich denke auch das es eher ein Platzproblem ist, selbst mit der von Drui vorgeschlagenen Aufschrift könnte es Probleme geben.
Entscheident ist doch sicher die Frage ob evtl. Verpflegung im Angebot ist oder jeder selber sein Essen mitbringen muss, dann ist der Betreiber der KITA natürlich sicherlich auch in der Pflicht für Lagerkapazität zu sorgen.

Gruß Lothar
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#6
Hallo Lothar,

selbstverständlich werden Ergebnisse zu dieser Thematik hier veröffentlicht. Ich werde Euch darüber -wie gewohnt- selbstverständlich informieren, sodass die grundsätzliche Anfrage von Anne auch hier eine Beantwortung findet. Mein Angebot der persönlichen Beantwortung zielt daraufhin ab, dass es durchaus sein kann, dass sich auch die Leitung der betroffenenen Einrichtung entsprechend informiert. Und es wäre nicht das erste mal, dass sich hier beide Parteien im Forum wiedererkennen. Insbesondere dann, wenn die von mir gestellten Fragen wie Trägerschaft der Einrichtung, vertragliche Gegebenheiten etc. übereinstimmen.

Also wie gesagt dem Forum geht dadurch keine Information verloren.

Gruß

Jörg
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#7
Hallo und sorry, dass ich jetzt erst antworte, bin am WE nicht ins Internet gekommen.

Also es ist wirklich so, wie ich befürchtete. Es wird weiterhin einfach behauptet, dass sie das nicht dürften. Wir wollen nun noch die Vorschriften sehen, wo das drin steht – mal sehen, ob wir sie bekommen. Wir gehen ansonsten auch nicht weiter in die Konfrontation, lohnt sich ja nicht wirklich. Ich öffne die Gläschen jetzt halt zu Hause, fülle die Hälfte in eine Dose und geb das so ab. Am nächsten Tag mach ich das mit der anderen Hälfte genau so.

Interessiert mich natürlich trotzdem, ob es Hygienevorschriften geben kann, die die Aufbewahrung angebrochener Gläschen verbieten, sprich ob jede Einrichtung das nach eigenem Gutdünken handhaben darf. Eins vorneweg – ein Platzproblem im Kühlschrank gibt es garantiert nicht, weil momentan nur drei Kinder im „Gläschenalter“ dort in der Kita sind. Der Rest nimmt am angebotenen Essen teil. Womit ich bei der Beantwortung der Fragen wäre. Also es wird durch einen Lieferanten Essen angeboten (früh, mittags, nachmittags), die Eltern können ihr Kind dran teilnehmen lassen, müssen aber nicht. Wobei die Betreuer schon darauf drängen, dass die Kinder möglichst dran teilnehmen. Ich denke, das ist auch der Grund, warum man uns mit den Gläschen solche Steine in den Weg legt. Aber ich sehe nicht ein, für die winzigen Mengen, die meine Tochter bisher isst, schon so viel Geld zu bezahlen.

Das Essen ist für Kinder bis zum Schuleintritt, es gibt nicht extra was für Kleinkinder, die Küche in der Kita püriert dann halt die Portionen für die Kleineren.

Träger der Kita ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO), und mehrere Betroffene gibt es denke ich nicht, zumindest kenne ich niemanden.

Gruß, Anne
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#8
Hallo Lupi,

mit der Beantwortung meiner Fragen hast Du es mir erleichtert Deine Frage sicherlich schon bald ausfürlich zu beantworten. Ich werde mich in den nächsten Tagen wieder melden.

Bis dahin bitte ich um Geduld. Viele Grüße

Drui
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#9
Noch ein Nachtrag: Wir haben die Hygienevorschriften zum Lesen bekommen. Die Betreuer beziehen sich darauf, dass 1. "zubereitetes Essen nicht aufbewahrt werden darf" und dass 2. "in verschlossenen Behältern aufbewahrt werden muss".

Meiner Meinung nach ist der Gläscheninhalt, solange er noch nicht erwärmt wurde, nicht zubereitet. Und einen Deckel haben die Gläschen ja auch. Wir haben heute morgen ein halbvolles Gläschen abgegeben. Hat man uns erst abgenommen, nachdem wir unterschrieben haben, dass wir das so wollen <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool --> .

Gruß, Anne
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#10
@Lupi,

ich hatte der AWO Bundesgeschäftsstelle eine Anfrage bezüglich der Problematik gesendet, leider bisher bis auf eine automatisierte Antwort, dass mein Schreiben in Kürze beantwortet werden wird, jedoch nichts bekommen.

Sorry.

Gruß
Drui
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#11
@ Lupi,

leider kann ich mich erst jetzt melden (Urlaub und anschl. starke Inanspruchnahme durch Schule und eigene Kinder) <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->

Drui hat ein Schreiben an die Bundesgeschäfststelle gestartet auf deren Antwort ich auch sehr gespannt bin.

Die KiTa handelt hier (übertrieben?) vorsichtig. Die Hygienerichtlinien, nach denen die Betreuer handeln, stehen wahrscheinlich in deren Qualitätshandbuch, denn einen Gesetzestext ausdrücklich dazu gibt es nicht.
Ich habe das Handbuch der awo nicht vorliegen, kann aber aus dem Handbuch der Caritas zitieren. Hier steht ausdrücklich, dass "geöffnete Gläschen im Kühlschrank maximal einen Tag haltbar sind." Dies gilt nicht für "selbst zubereitete Nahrung, deren Lagerung im Kühlschrank ist nicht erlaubt."
Weiter heißt es: "Babynahrung (Milchnahrung und Gläschenkost) darf nicht wieder aufgewärmt werden." Deshalb ist es wichtig, keine bereits erwärmte und nicht geleerte Gläschen aufzubewahren.
Jede Einrichtung scheint da ihre eigenen Vorstellungen zu haben (darf sie ja auch).
Ich denke, der von Euch zur Zeit eingeschlagene Weg mit den halben Gläschen und den geschlossenen Behältern ist der richtige Weg.

Unterstützen möchte ich auf jeden Fall, dass die Kleinen noch nicht das gelieferte Essen bekommen. Die Anforderungen an die Zusammensetzung der Nahrung für Kinder unter 2 Jahren weicht von denen im Vorschulalter doch recht weit ab. Hier hilft auch nicht das pürieren. Das Essen für die älteren Kinder ist z.B. stärker gewürzt, hat eine höhere Komponentenvielfalt und vor allem auch noch eine höhere Anzahl an Zusatzstoffen. Gerade bei den Zusatzstoffen sollte auf eine Minimierung im Kleinkindalter geachtet werden.

Viel Erfolg bei Euren Bemühungen und lasst Euch nicht unterkriegen.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#12
Hallo und Danke für die ausführliche Antwort.

Inzwischen habe ich schon mitbekommen, dass es scheinbar abhängig von den Betreuern oder auch von ihrer jeweiligen Laune ist, wie eng die Hygienevorschriften genommen werden. So durfte ich zum Beispiel für den Geburtstag meiner Tochter keinen Kuchen mit Cremefüllung mitbringen wegen Salmonellengefahr (hätte ich sowieso nicht gemacht), soll aber dafür morgen (da hat mein Sohn Geburtstag, der geht in die gleiche Einrichtung) Eis für die Kids mitbringen.

Aber ich sag da jetzt nichts mehr zu. Und meine Tochter muss nun auch mit den Zusatzstoffen leben, vor zwei Wochen habe ich sie nämlich beim Lieferanten-Essen angemeldet. Angeblich haben die Gläschen nicht mehr geschmeckt. Es wird halt alles so gedreht, wie man es braucht.

Gruß, Anne
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