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Fleischzubereitung: Welche Reinigungsmittel sind erlaubt?
#1
<!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> Welche Reinigungsmittel sind in der

Fleischzubereitung erlaubt bzw. vorgeschrieben und wo kann ich das nachlesen? Gibt´s DIN o.

ä.? Bitte die Quelle genau angeben.
<!-- sIcon_exclaim --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="Icon_exclaim" title="Exclamation" /><!-- sIcon_exclaim --> Problem: In der Fleischzubereitung eines

Supermarktes wird von der Handelsgesellschaft der Einsatz von Chlorreiniger vorgeschrieben,

laut Betreiber angeblich in einer Dosierung, die bei den Mitarbeitern allerdings erste

Beschwerden hervorruft. Der Betreiber verweist auf die Vorgaben der Einkaufsgesellschaft und

lehnt z. Zt. alle Einwände ab. Wer kann helfen?
Gruß und Danke
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#2
Die für den Lebensmittelbereich zugelassenen

Desinfektionsmittel richtet sich nach der DVG Liste Nr. 6 für den Lebensmittelbereich mit

einer ersten Änderung vom August 2006.

Wenn Du mir schreibst, wie das Mittel heißt,

kann ich Dir sagen ob es gelistet ist.

Gruß

Drui
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#3
Ups,

mir fällt gerade auf es handelt sich ja um Reinigungsmittel. Sorry Fehler von mir. Aber auch

hier darf man natürlich nicht Mittel und Verfahren anwenden, die der Gesundheit des

Mitarbeiters schaden. Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz etc. Mir fällt da auch der

Arbeitsschutz ein. Ich informiere mich sicherheitshalber noch einmal.

Gruß


Drui
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#4
Wenn Mitarbeiter diesbezüglich Probleme haben,

ist es in jedem Falle ratsam (falls vorhanden) den Betriebsarzt zu Rate zu ziehen, sollte es

keinen Betriebsarzt geben, empfiehlt sich auch den Personalrat einzuschalten. Für das Mittel

gibt es doch sciherlich ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Artikeldatenblatt oder eine

Produktinformation. Diese Hinweise sind zu beachten. Spätestens wenn ein Mitarbeiter

aufgrund seiner Beschwerden (wie immer die auch aussehen mögen) sich in ärztliche Behandlung

begibt, könnte es unangenehm für die Betriebsleitung/Geschäftsführung etc. werden. Ich

unterstelle, dass die Betriebsleitung daran interessiert ist, dass es ihren Mitarbeitern gut

geht, denn sonst wären evtl. Krankmeldungen und damit Personalausfall die Folgen.

Wie

gesagt, wenn Du mir den Namen des Mittels und den Hersteller (gerne auch über Email)

zukommen lassen würdest, dann wäre die Beantwortung der Frage sicherlich noch Detailierter.



Gruß
Drui
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#5
<!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> Danke für die

Tipps und Hinweise.
Stand der Dinge: Da mir die Mitarbeiterin den Produktnamen nicht

nennen konnte, werde ich hier weiter nachhaken. Quellen oder Links sind aber weiterhin

höchst willkommen.
Meine Tipps waren: Chlor unterliegt der Gefahrstoffverordnung, somit

muss es für das Produkt ein Sicherheitsdatenblatt geben, bzw. vom Hersteller angefordert

werden können. Wenn der Chef das nicht tun will, kann sie es ggf. über den Personalrat oder

auch selbst veranlassen, Außerdem sind die Herstellerangaben auf dem Produkt zu beachten

hinsichtlich der Anwendungsart, Konzentration, Verwendung, ggf. Maschinenanwendung und der

zu behandelnden Flächen und Materialien. Dann soll die Dosierung genau überprüft werden und

unabhängig davon sollte bei auftretenden Beschwerden am Arbeitsplatz stets ein Arzt

konsultiert werden, der dann eine Diagnose stellt und Maßnahmen verordnet.
Erst wenn

alle Stricke reißen: Schweres Geschütz mit Personalvertretung, Gesundheitsbehörde etc.



<!-- sIdea --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="Idea" title="Idea" /><!-- sIdea --> Marktleitern in Abhängigkeit von Handelsketten raten wir:
Erstellen Sie

ein Hygiene-Konzept für Ihren Markt, in sensiblen Bereichen (Produktion, LM-Ver- und

-bearbeitung) nach HACCP und bestimmen Sie vor Ort die CCP´s genau. Dabei muss auch das

Krisenmanagement (bei Kontamination egal wodurch) festgelegt sein, das die Reinigung und

Reinigungspläne einschließt. Wenn gar kein CCP festgestellt wird und dies belegbar ist, kann

die Handelskette auch keine "Vorschrift" erlassen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Man

sollte sich zwar nicht querstellen, aber auch nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen",

sondern die EU-Vo gemeinsam richtig auslegen und sich auf ein von beiden Seiten akzeptiertes

Vorgehen entscheiden.
Knebeln lassen gilt nicht, solange zu vermuten ist, dass die

Handelskette hierin offensichtlich nur nach Schema "F" handelt, statt HACCP etc. wirklich zu

kennen, wie das in der Praxis leider noch oft der Fall ist. Wir bieten hierzu gern Schulung

und Beratung für alle Beteiligten an.
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#6
Bitte daran denken, dass wenn ein Reinigungsmittel der

Gefahrstoffverordnung unterliegt wird auch eine Betriebsanweisung für das Mittel

gefordert....... (nur so am Rande)

Ein Trick könnte sein, eine Produkt- und

Anwendungschulung bezüglich der im Hause vorhandenen Reinigungsmittel zu machen. Dazu laden

wir z.B. immer den Hersteller bzw. Vertriebler der Reinigungsmittelfirma ein. Dort kann man

entsprechend eruieren wie wo

was.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/menu/1141384/index.html">http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet ... index.html</a><!-- m -->

http:/

/www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m100/m100.htm

<!-- m --><a class="postlink" href="http://barrierefrei.fleischerei-bg.de/">http://barrierefrei.fleischerei-bg.de/</a><!-- m -->

infoboard/downloads/LEKTION/Lektion_03.pdf

Krisenmanagement???? Ist das nicht ein

bissel zuviel des guten?
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#7
Danke für die Links und Tipps.
"Krisenmanagement" klingt tatsächlich

wie ein "Hammer", wird aber so verwendet. Es fragt zunächst: Wie wird mit auftretenden

Gefahren in der Fleischzubereitung generell umgegangen? Dann meint Krisenmanagement: Was ist

wie von wem akut zu tun gegen Verletzung, Vergiftung, Verätzung, Kontamination und

Kreuzkontamination etc.?

Im vorliegenden Fall wird unter dem Stichwort HACCP

offensichtlich zuviel getan und somit neben dem Produkt (Chlorfleisch ist nicht so sehr mein

Geschmack) auch die Mitarbeiter gefährdet. Also "Krisenmanagement", damit erst gar keine

Krise daraus wird.

Gruß <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->
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