Registriert seit: Sep 2000
Hallo
zusammen,
möchte gerne mal eure Meinung hören und zwar produzieren wir ja u.a.
TK-Produkte. Es kommt gelegentlich vor, dass frisch produzierte Ware sofort ausgeliefert
werden muß, damit wir lieferfähig bleiben. Dann sind die Produkte jedoch noch nicht ganz
durchgefroren und kommen beim Kunden sofort in den Tiefkühler. Der Gefrierprozeß wird also
die ganze zeit nicht unterbrochen. Um den Kunden dafür allerding zu sensiblilisieren möchte
ich gerne einen Aufkleber o.ä. auf den Karton kleben, dass er nicht denkt, die Kühlkette
wurde unterbrochen und die Ware wäre angetaut. z.B: Ware frisch gekocht, nur nocht nicht
tiefgefroren.
Was meint ihr dazu?
Gruß Andrea
Registriert seit: Jun 2000
Hallo Andrea!
Hast Du schon vonanderer Stelle was gehört??
Ich persönlich
halte nichts davon, nicht durchgefrorene Ware weiterzugeben. Selbst wenn der Kunde die Ware
direkt weiter tiefkühlt, wer garantiert dir, dass die Temperatur tief genug liegt??
Ihr
habt doch sicherlich schöne Froster mit Gebläse und extra tiefen Temperaturen?? Da gefriert
das Gut schneller und Ihr lauft nicht Gefahr, dass der noch nicht gefrorene Teil Schaden
nimmt, sei es in Form von Gefrierbrand, Texturveränderungen oder Mibi-Wachstum.
Und
die TMLV schreibt auch in §1, Absatz (1) Satz 1: ...dass die Temperatur des Lebensmittels an
allen seinen Punkten mindesten minus 18 °Celsius beträgt..."
Laut §3 dürfen LM auch nur
als "tiefgekühlt" o.ä. gekennzeichnet in den Verkehr gebracht werden, wenn sie dem bereits
genannten § und dem §2 ser TLMV genügen.
Gruß
Saftschubse
Registriert seit: Jun 2000
Ich hab das so verstanden,
dass der Kunde TK-Ware bestellt und bevorratet, manchmal aber so knapp produziert wird, dass
man entweder nicht lieferfähig ist oder eben Frisch-Ware statt TK ausliefern müsste.
Registriert seit: Sep 2000
Wenn ihr die
Ware als TK rausschickt, muss sie -18°C haben - alles andere ist zumindest rechtlich nicht
in Ordnung.
Vielleicht sollte ihr die Ware nicht als tiefgefroren deklarieren,
sondern als gefroren.
Das ist ein kleiner Unterschied - gefroren heißt
-12°C.
Ansonsten müsst ihr den Produktionsprozess einfach so planen, dass die -18°C
sichergestellt sind.
Anton
Registriert seit: Sep 2000
Also bei der Begriffsbestimmung "Behandeln" im LFGB unterscheidet
man schon zwischen Gefrieren und Tiefgefrieren.
ich hab mal bisschen gegoogelt und
paar Hinweise in den Anlagn zur FlHV und GFlHV gefunden - allerdings nichts so richtig
handfestes.
GFlHV Anlage 3 (zu den §§ 9, 10 und 14)
7.3. Bei gefrorenem
Geflügelfleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12 Grad C erreicht werden, die
bei der anschließenden Lagerung gehalten werden muss.
FlHV Anlage 2a (zu den §§ 10a
bis 10c und 11c)
8.3 Bei gefrorenem Fleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12
Grad C erreicht werden; gefrorenes Fleisch muss anschließend bei mindestens dieser
Temperatur gelagert werden.
Anton
Registriert seit: Sep 2000
Danke erstmal für die Hinweise.
Lieferfähig beliben heißt bei uns,
dass wir in ganz Deutschland ausliefern und jenden Standort nur einmal pro Woche. Sollte ein
Produkt nicht áuf Lager sein, kann es sein, dass ein Kunde erst eine Woche später wieder
sein Produkt erhält. Aber ihr habt recht mit euren bemerkungen, dass erst alles bei -18 Grad
durchgefroren sein muß, bevor ich es ausliefere.
Gruß andrea