Registriert seit: Sep 2000
Hallo zusammen,
ich bin gerade an einer
ziemlich knifflichen Aufgabe dran:
Unsere Beschäftigten in der Tagesförderstätte müssen
nach §43 IfSG belehrt werden. Diese Menschen mit Behinderungen können zum größten Teil
jedoch nicht lesen oder schreiben, so dass ich die Belehrung mit Piktogrammen o.ä. gestalten
muß. Wer hat Erfahrungen damit und kann mir Tips geben, wo ich geeignete Bilder, Piktogramme
und anschauliches Material herbekomme??
Danke für Eure Hilfe.
Gruß von
der HWL
Registriert seit: Oct 2000
Hallo HWL,
Zitat:Diese
Menschen mit Behinderungen können zum größten Teil jedoch nicht lesen oder
schreiben
Da sind sie in guter Gesellschaft, denn Rund
vier Millionen Menschen jeder Altersgruppe in Deutschland sind
nach Angaben des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung davon betroffen – trotz
Schulpflicht. Weltweit sind es mehr als 770 Millionen, vorwiegend in
Entwicklungsländern.
Deine Aufgabe ist eine Herausforderung, die wir
uns unbedingt stellen sollten. Wenn wir es schaffen eine solche Belehrung nach §43 IfSG zu
erstellen, dann haben wir nicht nur den Behinderten Menschen geholfen, sondern auch einem
großen Teil derer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, aber in Deutschlands
lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen tätig sind. In der Entwicklungshilfe wäre dies ein
weiterer Einsatzbereich.
HWL, lass uns diese Aufgabe gemeinsam lösen. Wir sollten
uns darüber mal austauschen. An Ideen fehlt es diesbezüglich sicherlich nicht.
Gruß
Drui
<!-- e --><a href="mailto ruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->
Registriert seit: Sep 2000
Hallo HWL,
das interessiert mich auch - das Thema. Habe eine
solche Schulung vor ca. 1,5 Jahren gemacht, kam auch gut an. Aber ich selbst war nicht ganz
so zufrieden.
Dabei stellt sich bei mir die Frage, wie es das Gesundheitsamt bei der
Erstbelehrung bei dieser Personengruppe anstellt. (??)
Werde da mal hier bei mir
nachfragen wenn sich eine günstige Gelegenheit dazu ergibt. Sobald ich was in Erfahrung
gebracht habe, werde ich es "posten".
Gruss - ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
Registriert seit: Sep 2000
so - habe mal aus meinen Schulungen einige Piktogramme und
Bilder separiert. Sind aber nur 18 Stück, und ob sie passend sind kann ich nicht beurteilen,
weil ja jeder anders schult.
Aber ich würde den ganzen "Ordner", den ich dafür angelegt
habe, gerne zur Verfügung stellen....
Wem soll ich sie denn dann an welche Anschrift
mailen???
Auf geht's ! - ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
Registriert seit: Oct 2000
Hallo Ozimmi,
für Mitglieder kann ich die Dateien im Downloadbereich einstellen. Du möchtest Sie
aber auch, wie ich Dich verstanden habe für Nichtmitglieder zur Verfügung stellen oder ?
Für den Downloadbereich für Mitglieder kannst Du sie gerne mir zusenden, da ich die
Möglichkeit habe diese dann auf den Server des Fachkreises abzulegen. Unsere Webmasterin
kann sich dann diese dort runterziehen.
Oder aber Du sendest sie gleich an
<!-- e --><a href="mailto:webmaster@fachkreis-lebensmittelhygiene.de">webmaster@fachkreis-lebensmittelhygiene.de</a><!-- e --> .
Wir werden uns diesbezüglich noch
Gedanken machen, ob und wo wir einen Downloadbereich für Nichtmitglieder einstellen.
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
...
bitte nur für Mitglieder.
Ich fühle mich rein dem FKLMH verbunden.
Danke -
Versand ist nach "Hürden" abgeschlossen.
ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
Registriert seit: Sep 2000
Hallo,
nachdem mir ozimmi heute morgen noch mit ein paar ganz tollen
und eingängigen Bildchen unter die Arme gegriffen hat konnte ich meine Vorbereitung erstmal
abschließen.
Nächste Woche ist nun die erste Belehrung; wir haben extra kleine Gruppen
gewählt damit auch auf alle Teilnehmer entsprechend eingegangen werden kann (ich erwähnte ja
schon, daß das Klientel eher schwierig ist).
Die Bilder / Piktogramme hab ich auf
dickerem Papier bunt ausgedruckt und sie im Karteikartenformat in Folie einlaminiert.
Das ganze wird so ablaufen, daß ich Fragen stelle und die Teilnehmer entsprechend die
Bilder an eine Pinnwand heften sollen.
Also z.B.: Wo sind Bazillen (habe mich nach
langem Hin und Her durchgerungen dieses Wort statt Mikroorganismen zu benutzen) überall
vorhanden? Die Teinehmer können sich dann der Reihe nach Hände, Nase, Haare, Lebensmittel
usw. nehmen und selbst an die Pinnwand heften.
Um zu demonstrieren, wie schnell Keime
mit den Händen übertragen werden und wie wichtig deswegen die Händehygiene ist, werde ich
mir grüne Fingerfarbe besorgen. Ich werde einen Teilnehmer bitten sich davon was auf die
Handinnenflächen zu schmieren und dann anderen Teilnehmern die Hand zu geben, seine Nase
oder den Tisch oder ein mitgebrachtes Brötchen zu berühren um die Farbe darauf abfärben zu
lassen.
Kopfzerbrechen macht mir nur die Dokumentation. Ich will die Teilnehmer
nicht überfordern indem ich sie bitte eine Teilnehmerliste zu unterschreiben. Was meint
Ihr??
Soweit erstmal.
Es grüßt
die HWL
Registriert seit: Sep 2000
sorry, zweimal geklickt.... <!-- s hock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt=" hock:" title="Shocked" /><!-- s hock: -->
Registriert seit: Sep 2000
Hallo
HWL,
toll, auf welche Ideen du da gekommen bist und wie du sie umsetzt.
Bei der
Dokumentation könnte ich ja jetzt ganz fies sagen: "Wenn die Finger schon mit Fingerfarbe
markiert sind, können sie ja einen Fingerabdruck hinterlassen" <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
Ich hoffe, du
nimmst das jetzt als, den auch so gedachten, Scherz auf.
Spaß beiseite; du hast
vielleicht folgenden Möglichkeiten: - * Die Behinderten kommen bestimmt
mit einem Betreuer, der für diese dann die Unterschrift leistet.
* Du machst ein
einduetiges Foto (z.B. mit der Pinwand im Hintergrund) und beschriftest dieses und lässt dir
das noch gegenzeichnen.
* Im Vorfeld besorgst du dir eine Fotoliste der TN und lässt sie
neben ihrem Foto unterschreiben.
Wie ist dass den generell mit den
Behinderten, können bzw. dürfen sie überhaupt irgendwo eine rechtskräftige Unterschrift
leisten? Wenn nein, muss es ja jemanden geben, der dies für sie macht, also einen Vormund.
Ist jetzt nur die Frage, ob dieser Aufwand noch gerechtfertig ist.
Jetzt kommt mir
gerade die Frage in den Sinn, ob Behinderte überhaupt in einem solchen Bereich "arbeiten"
dürfen. Werden die dort hergestellten Speisen an Dritte weiter gegeben oder verkauft oder
bleiben die Speisen in der Einrichtung? Gibt es überhaupt eine Belehrungspflicht?
Auch
wenn es eine solche PFlicht nicht geben sollte, finde ich es trotzdem sehr gut, wenn diese
Menschen eine solche Schulung erhalten. Schaden wird es ihnen auf keinen Fall und so werden
sie ernst genommen und es gibt ihnen eine gehörige Portion Selbstwertgefühl mit.
Ich
wünsche Euch allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Registriert seit: Oct 2000
@ CNN,
Zitat:Ist jetzt nur die Frage, ob dieser
Aufwand noch gerechtfertig ist.
Zitat:Auch wenn es
eine solche PFlicht nicht geben sollte, finde ich es trotzdem sehr gut, wenn diese Menschen
eine solche Schulung erhalten. Schaden wird es ihnen auf keinen Fall
Du hast es Dir ja indirekt bereits selbst beantwortet, der
Aufwand ist gerade hier gerechtfertigt.
@ HWL
Deine Ideen sind wirklich Klasse
und ich finde auch den Hinweis von CNN mit dem Foto als Nachweis eine klasse Idee.
HWL, ich bin noch an der Zusammenstellung werde dann aber eine umfangreiche Sammlung
bieten können. Ich habe das Endprodukt schon vor Augen.
Viele Grüße
Drui
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Drui,
mit meinem Zitat und der Frage, ob der Aufwand noch
gerechtfertig ist, meinte ich den Umstand, ob zur Ableistung der Unterschrift der Vormund
eines jeden einzelnen Behinderten erscheinen muss (der ja i.dR. gar nicht vor Ort ist). Als
Alternative könnte der Betreuer dieser Behindertengruppe die Unterschrift leisten, wobei
sich dann ("Korinthenkakkermäßig <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> ") die Frage nach der rechtskräftigkeit stellt.
Es
steht außer Frage, dass auch Behinderte eine solche Belehrung erfahren sollten.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Registriert seit: Sep 2000
Hallo HWL,
ich habe
noch etwas zur rechtlichen Seite gefunden.
Im epidemiologischen Bulletin Nr. 23 des rki
http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/inf...ehrung.pdf
findest du auf Seite 169 unter "Sonderfälle" Informationen über die Belehrung von
Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschaftsfähigen Personen und von geistig
Behinderten.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Registriert seit: Oct 2000
Hallo CNN,
klasse recherchiert. Ich
bin beeindruckt und wundere mich wieder einmal mehr, was es doch alles so gibt und wie so
manches geregelt ist. Danke für den wertvollen Hinweis, insbesondere auch für die
Wiederholungsbelehrung für Schüler, die demnach nicht notwendig ist.
Vielen Dank !!!
Klasse gemacht !!!
Gruß Drui
Registriert seit: Sep 2000
Hallo
CNN,
fand den Artikel auch sehr interessant.
Gruß Andrea
Registriert seit: Aug 2006
Hallo
Drudelix, HWL, Ozimmi
habt ihr die Bilder und Unterlagen schon eingestellt. Ich kann
sie nirgends finden. Toll das es an anderer Stelle noch einmal geklappt hat. Ich habe die
Schulung Ende nächster Woche. Wenn ich noch ein paar Bilder oder Vorlagen hätte, wäre mir
sehr geholfen.
Die Idee mit den Händen finde ich klasse. Überlege, sie für den Bereich
Händehygiene einzusetzen.
Ich habe einen Händehygienebaum, an dessen Äste die
verschiedenen Bereiche der Händehygiene gemeinsam abgearbeitet werden können.
Außerdem
habe ich mir eine Blackbox bauen lassen. Mit dem Schwarzlicht und einem phosphorisierenden
Mittel ist gut die Benetzung der Hände mit Desinktionsmittel oder Seife zu demonstrieren
Gruss Rosi
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