08.12.2006, 13:59
Hallo zusammen,
wir befassen uns hier gerade verstärkt mit dem Thema,
wie sich die Haftung bei Lebensmitteln darstellt, die als Partyservice ausgeliefert werden.
Wir können ja schließlich nicht beeinflussen, wie ein Kunde seine Mousse au Chocolat lagert,
wenn sein fest zu Ende ist. Gesetzt den Fall die Mousse ist am nächsten Tag nicht mehr gut,
der Kunde bemerkt dies aber nicht, isst sie und hat ggf. ne Salmonellose. Wie kann ich mich
- mal abgesehen von einer Rückstellprobe - davor schützen, dass der Kunde mich haftbar
macht?
Genügt es einen allgemeinen Satz in die AGBs aufzunehmen, z.B. dass für die
hygienische Herstellung etc. bis zur Auslieferung gehaftet wird, und diese abzeichnen zu
lassen? Oder habt ihr andere Ideen? Oder ist man vielleicht gar nicht haftbar?
Bin
gespannt auf eure Antworten!
Cat
wir befassen uns hier gerade verstärkt mit dem Thema,
wie sich die Haftung bei Lebensmitteln darstellt, die als Partyservice ausgeliefert werden.
Wir können ja schließlich nicht beeinflussen, wie ein Kunde seine Mousse au Chocolat lagert,
wenn sein fest zu Ende ist. Gesetzt den Fall die Mousse ist am nächsten Tag nicht mehr gut,
der Kunde bemerkt dies aber nicht, isst sie und hat ggf. ne Salmonellose. Wie kann ich mich
- mal abgesehen von einer Rückstellprobe - davor schützen, dass der Kunde mich haftbar
macht?
Genügt es einen allgemeinen Satz in die AGBs aufzunehmen, z.B. dass für die
hygienische Herstellung etc. bis zur Auslieferung gehaftet wird, und diese abzeichnen zu
lassen? Oder habt ihr andere Ideen? Oder ist man vielleicht gar nicht haftbar?
Bin
gespannt auf eure Antworten!
Cat