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Temperaturaufzeichnung
#1
hallo

allerseits
wenn ich als betreiber einer gaststätte meine lebensmittel, die ich in meiner

küche zubereiten möchte beispielsweise im großmarkt abhole, muss ich sie dann kühlen und die

temperatur aufzeichnen/dokumentieren? mir geht es insbesondere um lebensmittel wie quark,

fleisch, joghurtsorten usw, also alles lebensmittel, die eigentlich auch im kühlschrank

aufbewahrt werden müssen bzw. sollten. gefrorene lebensmittel sind auch des öfteren

dabei.

wäre prima, wenn ihr mir helfen könntet.
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#2
Hallo Airballoon,

herzlich willkommen im Forum des Fachkreises.
Was deine Frage

angeht. Wenn du für deinen Betrieb die Lebensmittel selbst einkaufst, musst du

sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Temperaturen während der Fahrt eingehalten werden,

sprich Kühlboxen, Kühlakkus etc. einsetzen. Dass der Transport unter hygienische

einwandfreien Voraussetzungen stattfindet, versteht sich von selbst.

Versteht sich

eigentlich auch von selbst. Warum sollte frischer Fisch bei 2°C oder auf schmelzendem Eis

gelagert werden, wenn ich ihn im Sommer ohne Kühlung durch die Stadt fahren dürfte. Als ganz

klar die Antwort: Die Lebensmittel müssen beim Transport gekühlt sein.

Achtung: Es

gibt fälle, da wurden Gewerbetreibende beim Verlassen des Parkplatzes nach dem Einkaufen von

den Ordnungsbehörden angehalten und es wurde kontrolliert, ob die für den

Lebensmittelbetrieb eingekauften Waren ordnungsgemäß gekühlt transportiert

werden.

Was die Dokumentation angeht, würde ich beim Eintreffen im Betrieb eine

normale WE Kontrolle machen, d.h. Temperaturmessung und auf dem Lieferschein bzw. der

Rechnung die Temperatur vermerken.

Ich hoffe dir geholfen zu haben
Viele

Grüße
Michael
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#3
Hi Airballoon,

auch vom

Druiden ein herzliches Willkommen. Ich schließe mich Michaels Meinung an (kommt selten genug

vor <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> ), füge jedoch noch hinzu, dass Du während des Transportes grundsätzlich keine

Temperaturdokumentation erbringen musst. In der neuen Verordnung bist Du als Gastronom dem

verbraucher gleichgestellt. Natürlich musst Du kühlen, aber es während der Fahrt nicht

messen und Dokumentieren. Michaels Hinweis es im Rahmen der Warenannahme zu messen und zu

dokumentieren ist schon in Ordnung.

Gruß

Drui
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#4
vielen dank für die schnelle

antwort. also ich muss kühlen aber während der fahrt nicht dokumentieren, sollte dies aber

bei der wareneingangkontrolle dann nachholen.

danke euch vielmals !!!
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#5
Genau so, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß
Drui
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