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Temperaturaufzeichnung - airballoon - 06.12.2006 hallo allerseits wenn ich als betreiber einer gaststätte meine lebensmittel, die ich in meiner küche zubereiten möchte beispielsweise im großmarkt abhole, muss ich sie dann kühlen und die temperatur aufzeichnen/dokumentieren? mir geht es insbesondere um lebensmittel wie quark, fleisch, joghurtsorten usw, also alles lebensmittel, die eigentlich auch im kühlschrank aufbewahrt werden müssen bzw. sollten. gefrorene lebensmittel sind auch des öfteren dabei. wäre prima, wenn ihr mir helfen könntet. - Michael Bäuml - 06.12.2006 Hallo Airballoon, herzlich willkommen im Forum des Fachkreises. Was deine Frage angeht. Wenn du für deinen Betrieb die Lebensmittel selbst einkaufst, musst du sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Temperaturen während der Fahrt eingehalten werden, sprich Kühlboxen, Kühlakkus etc. einsetzen. Dass der Transport unter hygienische einwandfreien Voraussetzungen stattfindet, versteht sich von selbst. Versteht sich eigentlich auch von selbst. Warum sollte frischer Fisch bei 2°C oder auf schmelzendem Eis gelagert werden, wenn ich ihn im Sommer ohne Kühlung durch die Stadt fahren dürfte. Als ganz klar die Antwort: Die Lebensmittel müssen beim Transport gekühlt sein. Achtung: Es gibt fälle, da wurden Gewerbetreibende beim Verlassen des Parkplatzes nach dem Einkaufen von den Ordnungsbehörden angehalten und es wurde kontrolliert, ob die für den Lebensmittelbetrieb eingekauften Waren ordnungsgemäß gekühlt transportiert werden. Was die Dokumentation angeht, würde ich beim Eintreffen im Betrieb eine normale WE Kontrolle machen, d.h. Temperaturmessung und auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung die Temperatur vermerken. Ich hoffe dir geholfen zu haben Viele Grüße Michael - Druidelix - 07.12.2006 Hi Airballoon, auch vom Druiden ein herzliches Willkommen. Ich schließe mich Michaels Meinung an (kommt selten genug vor <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> ), füge jedoch noch hinzu, dass Du während des Transportes grundsätzlich keine Temperaturdokumentation erbringen musst. In der neuen Verordnung bist Du als Gastronom dem verbraucher gleichgestellt. Natürlich musst Du kühlen, aber es während der Fahrt nicht messen und Dokumentieren. Michaels Hinweis es im Rahmen der Warenannahme zu messen und zu dokumentieren ist schon in Ordnung. Gruß Drui - airballoon - 07.12.2006 vielen dank für die schnelle antwort. also ich muss kühlen aber während der fahrt nicht dokumentieren, sollte dies aber bei der wareneingangkontrolle dann nachholen. danke euch vielmals !!! - Druidelix - 08.12.2006 Genau so, dann bist Du auf der sicheren Seite. Gruß Drui |