22.11.2006, 20:50
LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung
(22.11.2006)
Gericht: Berger kein Gammelfleisch-Händler +++ Millionenklage gegen
Freistaat
Bayern
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Landshut
(aho/lme) - Der Passauer Wildfleischhändler Karl Heinz Berger, der vom Landsgericht Landshut
wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt
wurde, ist zu unrecht als Gammelfleisch - Händler tituliert worden. Das betonte der
Vorsitzende Richter Alfons Gmelch bei der Urteilsverkündung. Ein Sprecher des Gerichts
bestätigte gegenüber der Presse, dass das Verfahren keine Beweise lieferte, dass Berger
verdorbene Ware in Verkehr gebracht hätte. Die Gesundheit der Verbraucher sei somit zu
keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen.
Bergers Verteidiger will nunmehr eine
Schadensersatzklage in Höhe von zehn Millionen Euro gegen den Freistaat Bayern einbringen.
Er wirft den Verantwortlichen Rufmord vor, weil sie Berger als Gammelfleisch-Händler
öffentlich bloß gestellt hätten. Auch die Insolvenz des Unternehmens hätten die Behörden zu
verantworten.
(22.11.2006)
Gericht: Berger kein Gammelfleisch-Händler +++ Millionenklage gegen
Freistaat
Bayern
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Landshut
(aho/lme) - Der Passauer Wildfleischhändler Karl Heinz Berger, der vom Landsgericht Landshut
wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt
wurde, ist zu unrecht als Gammelfleisch - Händler tituliert worden. Das betonte der
Vorsitzende Richter Alfons Gmelch bei der Urteilsverkündung. Ein Sprecher des Gerichts
bestätigte gegenüber der Presse, dass das Verfahren keine Beweise lieferte, dass Berger
verdorbene Ware in Verkehr gebracht hätte. Die Gesundheit der Verbraucher sei somit zu
keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen.
Bergers Verteidiger will nunmehr eine
Schadensersatzklage in Höhe von zehn Millionen Euro gegen den Freistaat Bayern einbringen.
Er wirft den Verantwortlichen Rufmord vor, weil sie Berger als Gammelfleisch-Händler
öffentlich bloß gestellt hätten. Auch die Insolvenz des Unternehmens hätten die Behörden zu
verantworten.