Registriert seit: Sep 2000
Hallo Zusammen!
Kann mir
jemand die Frage beantworten, ob wir als EU zugelassender Betrieb auch nur Fleisch von einem
Betrieb beziehen dürfen, der eine Zulassungsnummer hat? Unser Fleischlieferant hat noch
keine Zulassungsnummer ist aber registriert. Da gibt es doch eine Übergangzeit bis 2009
oder? Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß und Danke
Andrea
Registriert seit: Oct 2000
Geregelt ist das wohl in der
[url=http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_139/l_13920040430de00550205.pdf#searc
h=%22853%2F2004%22]Verordnung 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel
tierischen Ursprungs[/url] dort glaube in Kapitel II Artikel 3 ff. Schau mal dort nach ob
Dir das vielleicht weiterhilft, wenn nicht einfach noch mal posten.
Gruß
Drui
Registriert seit: Oct 2000
@
Andrea, warum benötigt ihr dann jetzt einen neuen Lieferanten, wenn die Übergangsfrist bis
2009 gilt ? Oder meinst Du danach ? Außerdem gehe ich davon aus, dass Euer jetziger
Lieferant bis dahin sicherlich eine entsprechende Zulassung hat, denn langfristig wird es
mit den Aufträgen für diese Firma sonst problematisch werden.
Erinnert Ihr Euch an
den Heimtierfutterhersteller, der Frischfleisch vom Großhändler bezogen hatte und nunmehr
vor der Frage stand eine Zulassung als Heimtierfutter herstellender Betrieb zu beantragen
oder aber das Geschäft aufzugeben, weil der Lieferant nur noch dann liefern wollte und
durfte wenn eine solche Zulassung vorliegt (auch wegen der Rückverfolgbarkeit) ?
Diese Zulasung war mit erheblichen Auflagen verbunden, obwohl es sich "nur" um die
Verarbeitung von Fleisch zu Heimtierfutter handelte (also keine Fütterung von Tieren, die
dann zum Verzehr für den Menschen gedacht waren). Auch hier ist ein HACCP Konzept gefordert
(wer hätte das gedacht).
Wie gesagt ich denke mal, dass künftig die Betriebe, die im
"Geschäft" bleiben wollen nicht drumherum kommen, diesbezüglich etwas zu unternehmen.
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Drui,
wir beziehen Ware von dem
Lieferanten und verarbeiten sie dann weiter. Da wir eine EG Nummer haben, brauchen wir auch
einen Zulieferanten, der eine EG-Nummer hat. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass EG-Nummer
und Zulassungen das gleiche sind, oder?
Ich würde auch lieber diesen Lieferanten
behalten. Für die Ware, die wir nicht weiter verarbeiten und auch von ihm bekommen
(handelsware) gilt die Übergangsfrist bis 2009.
Gruß Andrea