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Zulassungsnummer - Andrea - 10.10.2006

Hallo Zusammen!
Kann mir

jemand die Frage beantworten, ob wir als EU zugelassender Betrieb auch nur Fleisch von einem

Betrieb beziehen dürfen, der eine Zulassungsnummer hat? Unser Fleischlieferant hat noch

keine Zulassungsnummer ist aber registriert. Da gibt es doch eine Übergangzeit bis 2009

oder? Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß und Danke
Andrea


- Druidelix - 10.10.2006

Geregelt ist das wohl in der

[url=http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_139/l_13920040430de00550205.pdf#searc

h=%22853%2F2004%22]Verordnung 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel

tierischen Ursprungs[/url] dort glaube in Kapitel II Artikel 3 ff. Schau mal dort nach ob

Dir das vielleicht weiterhilft, wenn nicht einfach noch mal posten.

Gruß


Drui


- Andrea - 11.10.2006

Danke Drui für die schnelle Antwort. Habe gerade mit unserem Kontrolleur

gesprochen, wir brauchen wirklich nun einen neuen Lieferanten! <!-- sIcon_question --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="Icon_question" title="Confused" /><!-- sIcon_question -->
Er sagte, es gibt eine

sogennate 30 % Regel, d.h. Wenn der Hersteller nur 30 % seiner hergestellten Ware abgibt und

die restlichen 70 % über den eigenen Ladentisch verkauft, dann braucht er auch nach 2009

keine Zulassungsnummer. Die Übergangsregelung geht bis 2009.
Gruß Andrea


- Druidelix - 11.10.2006

@

Andrea, warum benötigt ihr dann jetzt einen neuen Lieferanten, wenn die Übergangsfrist bis

2009 gilt ? Oder meinst Du danach ? Außerdem gehe ich davon aus, dass Euer jetziger

Lieferant bis dahin sicherlich eine entsprechende Zulassung hat, denn langfristig wird es

mit den Aufträgen für diese Firma sonst problematisch werden.

Erinnert Ihr Euch an

den Heimtierfutterhersteller, der Frischfleisch vom Großhändler bezogen hatte und nunmehr

vor der Frage stand eine Zulassung als Heimtierfutter herstellender Betrieb zu beantragen

oder aber das Geschäft aufzugeben, weil der Lieferant nur noch dann liefern wollte und

durfte wenn eine solche Zulassung vorliegt (auch wegen der Rückverfolgbarkeit) ?



Diese Zulasung war mit erheblichen Auflagen verbunden, obwohl es sich "nur" um die

Verarbeitung von Fleisch zu Heimtierfutter handelte (also keine Fütterung von Tieren, die

dann zum Verzehr für den Menschen gedacht waren). Auch hier ist ein HACCP Konzept gefordert

(wer hätte das gedacht).

Wie gesagt ich denke mal, dass künftig die Betriebe, die im

"Geschäft" bleiben wollen nicht drumherum kommen, diesbezüglich etwas zu unternehmen.



Gruß
Drui


- Andrea - 12.10.2006

Hallo Drui,
wir beziehen Ware von dem

Lieferanten und verarbeiten sie dann weiter. Da wir eine EG Nummer haben, brauchen wir auch

einen Zulieferanten, der eine EG-Nummer hat. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass EG-Nummer

und Zulassungen das gleiche sind, oder?
Ich würde auch lieber diesen Lieferanten

behalten. Für die Ware, die wir nicht weiter verarbeiten und auch von ihm bekommen

(handelsware) gilt die Übergangsfrist bis 2009.
Gruß Andrea