10.05.2006, 11:45
Habe eine Frage zur Berechnung des Eigehalts von Lebensmitteln aus dem
Cholesteringehalt.
Mir liegt eine Veröffentlichung aus dem Bundesgesundhbl. 4/98 vor,
in dem der ALS (Arbeitskreis lebensmittelchem. Sachverständiger der Länder und des BgVV) zur
Eigehalts-Berechnung einen Cholesteringehalt von 195 mg je 50 g Vollei festlegt. Im
Einzelfall wird von einem Mindest-Cholesteringehalt von 180 mg Cholesterin/50g Vollei
ausgegangen.
Kann mir jemand sagen, ob diese beiden Werte noch aktuell sind?
Danke.
Cholesteringehalt.
Mir liegt eine Veröffentlichung aus dem Bundesgesundhbl. 4/98 vor,
in dem der ALS (Arbeitskreis lebensmittelchem. Sachverständiger der Länder und des BgVV) zur
Eigehalts-Berechnung einen Cholesteringehalt von 195 mg je 50 g Vollei festlegt. Im
Einzelfall wird von einem Mindest-Cholesteringehalt von 180 mg Cholesterin/50g Vollei
ausgegangen.
Kann mir jemand sagen, ob diese beiden Werte noch aktuell sind?
Danke.