Registriert seit: Jul 2006
Hallo, eine Frage zur
Lebensmittelkennzeichnung: mit Chlorpropham als Keimstop ´behandelte Kartoffeln müssen ja
auf der Verpackung gekennzeichnet werden ("nach der Ernte behandelt". Aber wie ist das, wenn
aus den behandelten Kartoffeln Produkte hergestellt werden, wie z.B Bratkartoffeln. Müssen
dort auch entsprechende Kennzeichnungen vorgenommen werden? Ich hab zumindest nix dazu
gefunden. Danke
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Waldemarie,
ich denke nicht, denn
bei der zu kennzeichneden Kartoffel, ist die Schale um die es geht, noch drann und bei
denProdukten nicht mehr.
Bleibt die Frage was ist mit "Potato Skins" also Artikel mit
Schale? --> Würde sagen keine Kennzeichnung bei behandelten Produkten, denn hier greifen
die Rückstandshöchsmengen und Pestizid VO. Wenn Grenzwerte Überschritten darf man die Ware
ja nicht handeln.
Hoffe es reicht so
Gruß Ariane
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Waldemarie,
vielleicht greift hier die
Zusatzstoff-Zulassungs-VO. Diese besagt, dass ein Zusatzstoff im Produkt dann gekennzeichnet
sein muss, wenn er im Gesamtlebensmittel eine technologische Wirkung ausübt.
Im
aid-Ordner "Essen und Trinken in Schulen" ist folgendes Beispiel angegeben (zufällig auch
mit Kartoffeln):
... Rohe, geschälte Kartoffeln ...: Sie wurden nach dem
Schälen mit Schwefeldioxid behandelt, um eine Verfärbung zu verhindern. Beim Garen dieser so
angelieferten Kartoffeln verdampft nach kurzer Zeit das Schwefeldioxid. In diesem Fall ist
eine Angabe des Vermerks "geschwefelt" auf der Speisenkarte nicht notwendig. Der Zusatzstoff
ist technologisch nicht mehr wirksam.
Ich denke hier ist es mit dem
Chlorpropham ähnlich, denn ich gehe davon aus, dass die Kartoffeln vor der
Weiterverarbeitung gewaschen werden. Da dieses Mittel auf der Oberfläche bleibt (oder?), ist
es zum einen Verschwunden, zum anderen hat es keine technologische Wirkung mehr.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co