27.06.2006, 13:13
Hallo Hygieia,
das mit
der Erstbelehrung ist so eine Sache. Es ist richtig wenn du sagst, dass es nicht nötig ist,
wenn nur Trockenkuchen verkauft wird. Aber irgendwer kommt dann auf die Idee und sagt: Lass
und doch zum Kuchen noch Sahne anbieten und und…..
Die Erstbelehrung kostet 25,00€
und 2 Stunden Zeit. Ich denke es ist nicht falsch sich das anzuhören.
Was deine
Frage nach der Betreuung angeht: Natürlich kann eine Oecotrophologin das Cafe betreuen und
auch die Hygieneschulung und die Folgebelehrung nach dem IfSG abhalten. Der Gesetzgeber sagt
in der EU VO 825/2004 Kapitel XII Abs. 2 (sinngemäß), dass Personen, die die für die
Umsetzung der Leitfäden (Betreuung des Eigenkontrollkonzeptes) zuständig sind (also die
Oectrophologin) in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult
werden. In der Praxis bedeutet das, dass die das HACCP-System betreuende Person ebenfalls
einmal im Jahr geschult werden muss.
Das neue Lebensmittelbetriebe angemeldet werden
müssen, ist richtig. Siehe hierzu
EU VO 852/2004 Artikel 6, Abs. 2.
Einfach beim
zuständigen Amt für Verbraucherschutz bzw. Ordnungsamt anmelden.
Ich habe deine
Frage gerade an unseren „Druiden“ telefonisch weitergeleitet. Er prüft, ob und in wie weit
es, für die Anmeldung, eine Übergangsregelung gibt. Sobald er die Infos hat wird er sie ins
Forum stellen.
Gruß
Michael
das mit
der Erstbelehrung ist so eine Sache. Es ist richtig wenn du sagst, dass es nicht nötig ist,
wenn nur Trockenkuchen verkauft wird. Aber irgendwer kommt dann auf die Idee und sagt: Lass
und doch zum Kuchen noch Sahne anbieten und und…..
Die Erstbelehrung kostet 25,00€
und 2 Stunden Zeit. Ich denke es ist nicht falsch sich das anzuhören.
Was deine
Frage nach der Betreuung angeht: Natürlich kann eine Oecotrophologin das Cafe betreuen und
auch die Hygieneschulung und die Folgebelehrung nach dem IfSG abhalten. Der Gesetzgeber sagt
in der EU VO 825/2004 Kapitel XII Abs. 2 (sinngemäß), dass Personen, die die für die
Umsetzung der Leitfäden (Betreuung des Eigenkontrollkonzeptes) zuständig sind (also die
Oectrophologin) in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult
werden. In der Praxis bedeutet das, dass die das HACCP-System betreuende Person ebenfalls
einmal im Jahr geschult werden muss.
Das neue Lebensmittelbetriebe angemeldet werden
müssen, ist richtig. Siehe hierzu
EU VO 852/2004 Artikel 6, Abs. 2.
Einfach beim
zuständigen Amt für Verbraucherschutz bzw. Ordnungsamt anmelden.
Ich habe deine
Frage gerade an unseren „Druiden“ telefonisch weitergeleitet. Er prüft, ob und in wie weit
es, für die Anmeldung, eine Übergangsregelung gibt. Sobald er die Infos hat wird er sie ins
Forum stellen.
Gruß
Michael