Registriert seit: Oct 2000
Ich
schließe mich Tifa da an.´Handwerker benötigen keine Belehrung nach IfSG durch das
Gesundheitsamt, aber man kann sie ja im Rahmen der Arbeitsschutzbelehrung auch auf die
Notwendigkeit einer guten Hygienepraxis hinweisen.
Wenn man es noch ganz toll machen
will, dann stellt man den Handwerkern einen Schrank zur Verfügung, wo ein Schutzkittel drin
hängt und sie bittet diesen überzuziehen.
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
Hallo,
Beim IFS ist auch daran zu
denken, dass dort explizid aufgenommen ist, das Handwerker usw. Informiert werden müssen.
Wie Du es machst Sumpfhuhn sollte es vollkommen ausreichen.
Gruß Ariane
Registriert seit: Jun 2000
Hallo Sumpfhuhn,
ich
schliesse mich tifa, Drui und Ariane so weit an.
Bei uns unterschreibt jeder externe
Handwerker, dass ihm keine dieser bestimmten Krankheiten bei ihm akut sind, dass er keinen
Müll in der Gegend herumwirft, Rauchen nur in ausgewisenen Bereichen, Essen nur im
Pausenraum. Derjenige von uns, der denjenigen empfängt, unterschreibt dafür, dass er den
Besucher auch mündlich darauf hingewiesen hat.
Zu den Gerätschaften, die die
Handwerker reparieren etc.: ich kenne es von elektrischen Anlagen, dass bei bestimmten
Arbeiten ein Schild an die Anlage kommt auf dem steht, dass nur Herr/Frau XY die Anlage
wieder einschalten darf. So ähnlich könnte es auch in Großküchen oder so gemacht werden
"Freigabe zur Benutzung duch XY nach erfolgter Reinigung" und der Reinigende und der
Freigeber unterschreiben mit Uhrzeit, Datum und Unterschrift. Dann hat man einen extra
Nachweis.
Bei uns läuft das etwas komplizierter ab, was aber der Komplexität der Anlagen
und der Betriebsgröße begründet ist.