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Definition Primärerzeugnisse
#16
@ CNN das zeigt

uns nur, dass es auch dort mehr oder weniger schwarze Scharfe gibt, wie überall. Ich möchte

hier an dieser Stelle mal die Tafeln in Schutz nehmen, da sie zum Teil eigene gute Konzepte

erarbeitet haben und damit ihre Mitarbeiter selbst schulen. Man hat mir hierzu auf Anfrage

ein solches Exemplar zur Verfügung gestellt und ich war positiv überrascht.



Sicherlich gibt es auch dort Bereiche, wo es nicht so gut läuft, wie überall eben.



Gruß
Drui

@ CNN danke für den Hinweis, irgendwo habe ich den glaub schon

mal von Dir gelesen, aber gut das er nun wieder in Erinnerung gerufen wurde, weil man muss

wissen, der Druide ist sehr sehr alt <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> .
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#17
ja aber man fragt sich doch manchmal ob man bei sooooo

einer "guten" Sachen nicht päpstlicher als der Past sein sollte......

Ganz klar ein

paar Regel sollten und müssen beachtet werden aber macht Ihr bei jeder Party die Ihr im

Garten gebt ein Konzept oder lasst Euch die Rezepturen der mitgebrachten Salate geben??? Ja

ich weiß im Haushaltsgebrauch zählt das Ganze nicht aber........... <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#18
Sicherlich bist Du mit Deiner Meinung nicht alleine und ich stimme Dir da

auch zum Teil zu, deshalb sind die Behörden ja auch diesbezüglich oftmals human und sehen

das auch so.

Es fehlt eben der von mir angesprochene Abgrenzungserlass. Doch wo will

man die Grenze setzen ?

Drui
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#19
@ Drui,
den Hinweis habe

ich mal in den Downloadbereich gestellt (fragt sich nur wo?).

Ich wollte mit meiner

Bemerkung über die Tafeln diese nicht in Misskredit bringen. Die wenigsten Tafeln geben

unverpackte LM raus (abgesehen von Obst, Gemüse und Backwaren) und der Kontakt mit diesen

ist auch recht kurz (die Bedürftigen stehen ja Schlange). Deshalb gibt es nicht viele zu

beachtende Regeln und ich glaube das deshalb der "Beamte" vom Gesundheitsamt das ganze

lockerer sieht.

@ Sumpfhuhn
ich verstehe deine Bedenken, aber...
bei meiner

Party im Garten oder den üblichen Klassenfesten, wo jeder etwas mitbringt, frage ich nicht

nach der Herstellungspraxis. Ich persönlich meide risikobehaftete Salate und esse mich in

der Regel auch nicht quer durch. Speisen, die mir komisch vorkommen, stelle ich bei meiner

privaten Party gar nicht erst hin (...huch, hab´ich vergessen aufs Büffett zu stellen...-

ist mir aber zum Glück noch nicht passiert) und bei einem Klassenfest kann ich es dann auch

nicht lassen, andere auf das Risiko hinzuweisen (und meiner Familie das Essen von diesen

Speisen zu verbieten <!-- sSad --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="Sad" title="Sad" /><!-- sSad --> )
Hier befinden wir uns aber so ziemlich eindeutig im privaten

Bereich, s.d. das IfSG und die EU-VO nicht gilt. Dies ist nicht so bei der gestellten

Ausgangsfrage von HWL, hier gelten die Verordnungen und Gesetze.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#20
Hi,

das

hieße demzufolge:
auch die privaten Kuchenbäckerinnen müssen eine Erstbelehrung und

evtl. Folgebelehrung(en) nach IfSG sowie eine Hygieneschulung (vorzugsweise gemäß DIN

10514) haben.

Und...

sollten sie das nicht haben, wäre demzufolge ein

Anbieten dieser privat hersgestellten Kuchen gesetztes- bzw.

verordnungswidrig...

Sehe ich das richtig?

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#21
Ich denke NEIN.
Ich verweise noch mal auf das Epidem. Bulletin. Dort

heißt es auf S. 168:
... Auch wird man Tätigkeiten nicht

einbeziehen können, die - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs- nur an wenigen Tagen im

Jahr ... unregelmäßig bei vereinzelten Veranstaltungen von Vereinen oder anderen

Personengruppen ausgeübt werden. Ein Belehrung dürfte deshalb z.B. auch für die Personen

nicht erforderlich sein, die sich bei - auch mehrmals im Jahr stattfindenden - Ferienlagern

beim Kochen für die eigene Gruppe abwechseln (Fehlen des Faktors Öffentlichkeit). Gegen eine

"gewerbsmäßige" Ausübung spricht auch, wenn - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs -

Tätigkeiten in Organisationsformen ausgeübt werden bei denen keine Funktionen im Sinne eines

"Arbeitgebers" oder "Dienstherren" vorhanden sind. Es empfiehlt sich jedoch, bei der

Genehmigung solcher Veranstaltungen durch die zuständige Stelle zumindest auf die

Bestimmungen des § 42 IfSG durch Übergabe entsprechender Informationen

hinzuweisen....


Ich deute das so, dass diese private

Kuchenbäckerinnen nicht komplett belehrt werden müssen, aber mindestens ein

Informationsblatt erhalten müssen (besser wäre eine kleine Informationsschulung), die sie

über die hygienischen Risiken und die Handhabung div. Speisen informiert. Wenn der Eingang

der Speisen dann auch noch protokolliert wird, ist der Veranstalter auf der sicheren

Seite.

Alle anderen Wünsche (siehe die unten erwähnten Leitfäden) sind im Grunde

nicht machbar (ein bayrischer Leitfaden schreibt z.B. vor, dass die Küche frei von anderen

Speisen ist und vorher gründlich gereinigt wurde; außerdem darf nicht gleichzeitig private

Speisenzubereitung geschehen). Ich achte natürlich auf größtmögliche Hygiene, aber ich habe

auch die nötigen Kenntnisse und das entsprechende Empfinden für die

Notwendigkeit.

Heute war Schulfest in unserer Grundschule. Das Kuchenbuffett sah

soweit ganz gut aus (bis auf den Bienenstich, der wegen der Sahne nicht hätte dort stehen

dürfen), das Buffett stand auch nicht in der Sonne (wie früher, bevor ich dort

"eingegriffen" hatte). Ich habe aber die Desinfektionsspender vermisst und eine Liste mit

den eingegangenen Kuchenspenden gab es auch nicht; dafür ist selbst ein Grundschulfest schon

zu groß und vor allem, will sich keiner diesem Orga-Stress unterziehen und dafür auch noch

gerade stehen <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->

Hier liegt es wieder in der Verantwortung eines jeden

persönlich, was er von einem solchen Buffett ist <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#22
Das trifft grundsätzlich für jede Gastronomie zu:



Zitat:Hier liegt es wieder in der Verantwortung eines jeden persönlich,

was er von einem solchen Buffett ist

Das würde bedeuten, dass

jeder für das was er isst, selbst verantwortlich wäre. So ist es ja nun nicht.

Ich

denke es ist wichtig, den "goldenen Mittelweg" zu finden. Und ich wiederhole mich wenn ich

bei meiner Aussage bleibe, dass ich einfach die zuständige Behörde schriftlich um eine kurze

Stellungnahme dazu bitte und schon bin ich zumindest "Absicherrungstechnisch" auf dem

richtigen Weg. Das ist aber nicht Schwerpunkt meiner Bemühungen. Ich möchte, dass ein

möglichst unbedenkliches Produkt den Endverbraucher erreicht und dazu ist die von Michael

und auch CNN angesprochene gute Hygienepraxis ein weiterer Mosaikstein im Gesamtbild.



Dem Verbraucher ein gutes Produkt (was immer es auch ist) zu bieten ist das Ziel und

sollte es auch bleiben, natürlich werden wir die Diskussionen rund um die Bürokratie nicht

endgültig für jeden Einzelfall pauschal abschließend führen können, aber das ist ja auch

nicht erforderlich
(Oh Gott was für ein beschissener Satz, ich lass ihn trotzdem stehen

und stehe zu meinem Unsinn <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> ).

Drui
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#23
Auch wenn ich

wieder als Pendant dastehe, muss ich doch kurz auf die "Verantwortlichkeit"

antworten.
Klar muss ich mich darauf verlassen können, dass die angebotenen Speisen i.O.

sind; auf jeden Fall gilt dies in der Gastronomie. Ich habe aber von dem Fall einer

Veranstaltung gesprochen, wo kein Profi an der

Speisenerstellung irgendwie beteiligt ist und bevor ich nachher die Mutter eines

Klassenkameraden für meinen Durchfall verantwortlich machen muss, bin ich vorab vorsichtig.


Bei einem Schulfest kann ich natürlich die Behörde fragen, aber bei einem Klassenfest

wird die Grenze zwischen öffentlich und privat wahrscheinlich schwimmend sein (d.h. Abhängig

vom jeweiligen Gesundheitsaufseher).
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#24
So nun möchte ich mich zu dieser Thematik doch noch einmal abschließend

äußern (hoffe ich zumindest).

Im 9. Erwägungsgrund der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

steht geschrieben:

Die Gemeinschaftsvorschriften sollten weder für die

Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch noch für die häusliche Verarbeitung,

Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch gelten.

Außerdem sollten sie nur für Unternehmen gelten, wodurch eine gewisse Kontinuität der

Tätigkeiten und ein gewisser Organisationsgrad bedingt ist.

*********ENDE des

Auszuges********************

Interpretation

Vereinsfeste, Strassenfeste oder

Feste aus Anlaß eines Jubiläums oder aber auch kirchliche Feste werden in der Regel von

unterschiedlichen Personen bestückt, die Kuchen backen oder grillen oder Brote schmieren.

Das Personal wechselt also. Die Kontinuität ist nicht gegeben. Wenn bei diesen Festivitäten

Lebensmittel von ehrenamtlichen Helfern nur Zeitweise in den Verkehr gebracht werden,

unterliegen diese nicht der Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene.

So hab ich

jetzt alle verwirrt ?

Ok dann nocheinmal in einem Satz. Die Kuchenbäckerinnen, die

nur gelegentlich mal etwas Backen brauchen keine Belehrung gem. IFSG !!! So das war jetzt

aber deutlich.

Beschwerden und Fragen diesbezüglich bitte unter <!-- e --><a href="mailtoBig Grinruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->



Gruß Drui
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#25
Hallo Drui,

das war

sehr deutlich!

Aus dem von mir genannten Auszug geht das nicht so deutlich hervor,

deshalb danke <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> .

Abschließend sage ich deshalb dazu, dass die Herausgabe eines

Infoblattes das Mindeste ist, was der Veranstalter tun sollte.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#26
Zitat:Abschließend sage ich deshalb dazu, dass die Herausgabe

eines Infoblattes das Mindeste ist, was der Veranstalter tun

sollte

Sehe ich genauso.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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