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Geeignete Systeme für die mikrobiologische Eigenkontroll
#16
W A S S E R K O N T R O L L E

???????????

Kann ich nicht davon ausgehen, dass das Wasser, da es eines der meist

kontrollierten LM ist, in Ordnung ist?

OK die Schwachstelle ist das

Rohrleitungssystem - Aber welcher Betrieb kontrolliert sein Wasser selbst. Na klar die mit

eigenem Labor. Aber ich spreche von den kleinen.

Und schon die nächste Frage. Kann

ich das Wasser auch mit dem Hygicult testen??

Ich freu mich schon auf Eure antworten.



Michael
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#17
Ja, es gibt von Hygicult den Teststreifen Namens DryCult. Mit diesem

kannst Du die Wasserqualität messbar machen. Michaela hat Dir schon den Link

angegeben!
Und gerade für die "Kleinen" ist dies eine günstige Variante um die

Eigenkontrollpflicht zu erfüllen!
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#18
Ich habe mich

gerade entschlossen, nach Eurer SUPER Beratung mir ein Hygicult anzuschaffen. Es kommen nun

"Stressige Zeiten" auf Euch zu.

Michael
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#19
Michael Bäuml schrieb:OK die

Schwachstelle ist das Rohrleitungssystem - Aber welcher Betrieb kontrolliert sein Wasser

selbst. Na klar die mit eigenem Labor. Aber ich spreche von den kleinen.

Genau das ist es, kannst Du sicher stellen das die

Rohrleitungen nicht völlig verdreckt und verkeimt sind?
Wenn du schon dabei bist

Abklatschtests zu nehmen, kann es sicher nicht schaden wenn Du einmal jährlich auch das

Leitungswasser mitkontrollierst.
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#20
Ob wir jetzt

eine Verkaufsprovision bekommen?
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#21
Oder sonst eine

Vergütung?????? Lass Dir was einfallen <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
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#22
Hi

Michael,

die §§ 44 und 45 des IfSG regeln den Umgang mit Krankheitserregern. In §45

Absatz 2 Satz 2 steht: .... "Eine Erlaubnis nach § 44 ist nicht erforderlich für: ...

Sterilitätsprüfungen Bestimmungen der Koloniezahl und sonstige Arbeiten zur

mikrobiologischen Qualitätssicherung, soweit diese nicht dem spezifischen Nachweis von

Krankheitserregern dienen und dazu Verfahrensschritte zur gezielten Anreicherung oder

gezielten Vermehrung von Krankheiterregern beinhalten.

Das tust du m.E. nicht, wenn

Du nur auf Gesamtkeimzahl und Enterobakterien untersuchen willst. Demzufolge ist nach meiner

Einschätzung eine Erlaubnis nach § 44 IfSG nicht erforderlich um die Hygienekontrollen mit

Hygicult o.ä. durchzuführen. Allerdings nur solange du nur Gesamtkeimzahl und

Enterobakterien untersuchst. Solltes Du auf die Idee kommen auf E.coli, oder Staph. aureus

untersuchen zu wollen. benötigt man eine Zulassung nach § 44 IfSG. Da diese Keime zur

Risikogruppe II gehören und im Sinne des IfSG als Krankheitserreger gelten.

Mein

Vorschlag: frag auf alle Fälle beim zuständigen Gesundheitsamt nach. Die einzelnen

Gesundheitsämter sehen manches nämlich evtl. anders.

Gruß
Gunnar

<!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->

P.S.

Wasserkontrolle:
laut der alten TVO 2001 Untersuchung auf

Gesamtkeimzahl und E.coli.
E. coli kannst du bei Deinen Eigenkontrollen natürlich

vergessen, da du dann auf jedem Fall in der Risikogruppe II bist und eine Erlaubnis nach §

44 IfSG benötigst. Dann brauchst Du auch zwingend ein Labor mit allem pipapo ,das

Laborpersonal muß (zumidest die Leitung) eine Zulassung nach 44 IfSG haben (Studium und

mind. 2 jährige hauptberufliche Tätigkeit unter Aufsicht einer Person, die eine Zulassung

nach § 44 IfSG besitzt) auch die Räumlichkeiten müssen von der Behörde abgenommen

werden!
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