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Hinweis für Diabetiker geeignet
#1
Hallo zusammen,
weiß jemand von Euch, in welcher Richtlinie oder Verordnung die

Kennzeichnung "für Diabetiker geeignet" geregelt ist? Ist es erlaubt, auf "normale"

Lebensmittel (natürlich nur wenn Sie den Anforderungen für Diabetiker entsprechen) den

Hinweis "für Diabetiker geeignet" anzubringen?

Viele Grüße und einen schönen

Feierabend
Simone
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#2
da kenne ich mich nicht

wirklich aus aber vielleicht helfen Dir folgende

Links:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneportal.de/Gesetzestexte/DiaetVO.htm">http://www.hygieneportal.de/Gesetzestexte/DiaetVO.htm</a><!-- m -->

<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrech">http://bundesrech</a><!-- m -->

t.juris.de/di_tv/BJNR004150963.html

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/di_">http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/di_</a><!-- m -->

tv/gesamt.pdf

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bfr.bund.de/cm/208/brauchen_diabetiker_besondere_diaetetisch">http://www.bfr.bund.de/cm/208/brauchen_ ... iaetetisch</a><!-- m -->

e_lebensmittel.pdf

????? Geholfen??
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#3
Hallo Simone,

ich habe Leitsätze für Dich !
Grundlagen für die

Deklaration von Lebensmitteln mit brennwert- und nährstoffbezogenen

Angaben.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.backmittelinstitut.de/infomaterial/broschuere19.rtf">http://www.backmittelinstitut.de/infoma ... uere19.rtf</a><!-- m -->

Mit

freundlichem Gruß

so.becker
_______________________________________

" Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit."

(Henry Ford)
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#4
Hi Simone,

ich habs jetzt nicht genau

durchforstet, aber es müsste in der Diätverordung geändert zuletzt im August 2005 die

entsprechenden Hinweise geben.

Gruß Ariane
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#5
Hallo Simone!

Wenn ich

Dich richtig verstanden habe, fragst Du Dich, ob Du ein "stinknormales" Lebensmittel als für

Diabetiker geeignet kennzeichnen darfst, wenn es an sich als solches geeignet ist. <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->



Wenn ich §1 Abs. (2) Nr. 1-3 (UND-Verknüpfung!) der DiätV richtig interpretiere, ist

das nicht erlaubt.

Nach §2 Abs.(1) darf das Wort diätetisch nicht in der Aufmachung

eines „stinknormalen“ Lebensmittels auftauchen. Ausnahmen ergeben sich aus Absatz (2), also

wenn Ihr das als „vorgefertigte Krankenkost“ an ein Krankenhaus liefert. In Satz (3) steht

dann, welche Angaben gemacht werden DÜRFEN ohne dass der Eindruck entsteht, es handele sich

um ein diätetisches Lebensmittel. Ich denke hier findest Du am ehesten eine Möglichkeit der

Auslobung von Eigenschaften.

§3 Abs. (4) interpretiere ich so, dass es nur für

diätetische Lebensmittel gilt.

Weiter ist nach §4a das Inverkehrbringen bestimmter

diätetischer Lebensmittel anzeigepflichtig. <!-- sIcon_exclaim --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="Icon_exclaim" title="Exclamation" /><!-- sIcon_exclaim -->

In §12 steht dann, welchen

Anforderungen diätetische Lebensmittel für Diabetiker genügen müssen.

Ich hoffe ich

habe dir fürs erste weiterhelfen können! :wink Ist halt auch immer vom Lebensmittel, also

seiner Zusammensetzung und Technologie abhängig.

Liebe Grüße
Saftschubse
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#6
Hallo,
in der DiätV §2 (1)

Satz 1. steht ja nur, dass das Wort diätetisch nicht verwendet werden darf. Der Hinweis

"Diabetiker geeigent" enthält dieses Wort ja nicht.
Satz 2 besagt, dass die Aufmachung

des Produktes nicht auf ein diätetisches LM hinweisen sollte, wenn ich jetzt auf

Nahrungsergänzungsmittel diesen Hinweis schreibe, weist die Aufmachung ja nicht auf ein

diätetisches Lebensmittel hin, die NemV schreibt ja einige Kennzeichnungselemente vor, die

ich anbringen muss. Somit ist das Produkt doch dann eindeutig als Nahrungsergänzung

erkennebar.
Dass diese Rechtssachen auch immer so eine Auslegungssache sind!! <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> Am

ehesten helfen einem wirklich die Diskussionen über solche Themen! Also schon einmal an alle

vielen Dank!
Gruß Simone
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#7
Also geht es um

ein Nahrungsergänzungsmittel??
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#8
Hallo Simone,

vielleicht kannst Du uns etwas mehr über das

Lebensmittel veraten? So ist es immer eine Raterei ob dietätischen Lebensmittel oder für

Diabetiker (einem dietetischen Lebsnsmittel sind m. E. die für Diabetiker gleichgesetzt, da

ein Diabetiker ja aus medizinischen Gründen einer Diät unterligt.)
oder geht es um eine

Nahrungsergänzung oder gar schon um ein so genantes funktional Food <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->

Wenn es ein

Normals Lebensmittel wie z.B. eine Banane ist, dann kann diese natürlich auch ein Diabetiker

essen ohne das es ausgelobt werden darf.
Das ist das Problem beim Recht es ist alles

genau zu Betrachten, damit auch jeder Winkel ausgenutzt und berücksichtigt werden kann. Hier

sind "Ferndiagnosen" immer besonders Schwer...

Gruß Ariane
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#9
Genau das habe ich auch

versucht zu sagen. Wenn Du es nicht öffentlich haben willst, kannst Du uns ja auch per pn

oder mail erreichen.

Gruß
Saftschubse
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#10
ja in diesem Fall geht es um

ein nahrungsergänzungsmittel, sorry dass ich nicht schon früher geantwortet habe, is grad

stressig hier!

Grüße Simone
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